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Immer mehr Fälle: Kirchenasyl hebelt europäische rechtsstaatliche Verfahren aus

Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) waren von Januar bis September 2017 insgesamt 1.126 Fälle von Kirchenasyl gemeldet.
Von Mai bis Dezember 2016 waren es 630 Fälle. Das geht aus einer Statistik der Behörde hervor, über die die Zeitungen der Funke-Mediengruppe in ihren Montagausgaben berichten.

Seit Mai 2016 registriert das BAMF selbst Meldungen über Fälle, in denen Asylsuchende den Schutz der christlichen Kirchen vor dem Zugriff des Staates suchen. Einige Behörden gehen zudem von einer hohen Dunkelziffer aus. Auf der Innenministerkonferenz (IMK) in dieser Woche in Leipzig wollen die Länderminister über das Thema Kirchenasyl diskutieren.

Nach Angaben des Innenministeriums in Schleswig-Holstein ist die Zahl der gemeldeten Kirchenasyl-Fälle deutlich angestiegen. Nachdenklich mache „insbesondere die Steigerung bei den sogenannten Dublin-Fällen“, heißt es dort auf Nachfrage der Funke-Zeitungen. Das Bundesinnenministerium warnt angesichts vieler Dublin-Fälle vor einem Missbrauch des Kirchenasyls durch die christlichen Gemeinden.

„Das Kirchenasyl hebelt europäische rechtsstaatliche Verfahren zunehmend aus, indem Kirchen viele Menschen vor der Abschiebung aus Deutschland schützen, die beispielsweise in den Niederlanden oder Spanien Asyl beantragen müssen“, sagte Günter Krings, CDU-Politiker und Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesinnenministerium, den Funke-Zeitungen. Das Kirchenasyl sei in Deutschland „kein anerkanntes Rechtsinstitut, aber zu Recht in besonderen Einzelfällen seit Langem geduldet“. Krings hob hervor: „Doch in den vergangenen Jahren ist der Schutz vor staatlichem Zugriff durch viele Kirchen missbraucht worden.“

Schleswig-Holsteins Innenminister und CDU-Politiker Hans-Joachim Grote erklärte den Funke-Zeitungen. „Um die gesellschaftliche Akzeptanz für das einmalige Verfahren des Kirchenasyls zu erhalten, haben sich die christlichen Kirchen mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Februar 2015 auf einen besonders sensiblen Umgang mit dem Instrument verständigt. Die derzeitige Praxis erweckt den Eindruck, dass dies nicht von allen Gemeinden verinnerlicht wurde.“ (dts Nachrichtenagentur)

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