Finanzielle Förderung und Bürokratieabbau für Sportvereine
Auch im Landkreis Günzburg können sich Sportvereine über finanzielle Förderung und Bürokratieabbau freuen
„115 Millionen Euro stehen im Doppelhaushalt 2017/18 für die Förderung der bayerischen Sport- und Schützenvereine zur Verfügung – so viel wie noch nie. Davon profitieren auch die Vereine im Landkreis Günzburg“, freuen sich die heimischen Landtagsabgeordneten Alfred Sauter und Dr. Hans Reichhart (beide CSU). „Außerdem werden die Bewilligungsverfahren deutlich vereinfacht“, so die Abgeordneten weiter.
„Förderanträge im Sportstättenbau mit zuwendungsfähigen Ausgaben unter 250.000 Euro unterliegen künftig einem wesentlich einfacheren Bewilligungsverfahren“, erläutert Alfred Sauter. „Bei Gesamtzuwendungen unter 100.000 Euro werden die Sport- und Schützenvereine beim Sportstättenbau von bisherigen strengen formalen Vorgaben entbunden. Förderfähig sind zukünftig auch Sportstätten, die gemeinsam von mehreren Vereinen genutzt werden. Darüber hinaus werden die Fördersätze für innovative Breiten- und Leistungssportprojekte der Sportverbände von bisher 50 auf 80 Prozent erhöht“, ergänzt Dr. Hans Reichhart.
Die Neufassung der Sportförderrichtlinien zeigt die hohe Wertschätzung, die der Sport im Freistaat Bayern genießt. „Der Sport wird zielgerichtet und zukunftsorientiert gestärkt, was uns als örtlichen Abgeordneten ein großes Anliegen ist“, so Sauter und Dr. Reichhart.
Im vergangenen Jahr haben bereits zahlreiche Sportvereine unterschiedlichster Disziplinen aus dem ganzen Landkreis von der Förderung der Sport- und Schützenvereine durch die Vereinspauschale profitiert. Insgesamt flossen im Jahr 2016 rund 185.700 Euro an Fördermittel in den Landkreis Günzburg. „Die Fülle und Vielfalt der Vereinslandschaft unserer Heimat ist beeindruckend. Der CSU ist es ein wichtiges Anliegen, den Sport mit all seinen positiven Wirkungen bestmöglich zu fördern“, so Alfred Sauter.
Grundlage der Förderung des Sportbetriebs der Vereine sind die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen des Freistaats Bayern zur Förderung des außerschulischen Sports (Sportförderrichtlinien). Seit Januar 2006 erfolgt die Förderung des Sportbetriebs der Vereine in pauschalierter Form, der so genannten Vereinspauschale. In der Vereinspauschale sind einzelne Fördermaßnahmen wie Übungsleiterzuschüsse, Sportbetriebspauschalen und Sportgerätegroßförderung zusammengefasst worden. Die Vereinspauschale berücksichtigt die Zahl der Mitglieder im Verein, die Anzahl von Kindern und Jugendlichen sowie die Zahl der Übungsleiterlizenzen.
Der Freistaat Bayern fördert Sport außerhalb der Schulen und Hochschulen aufgrund seiner vielfältigen positiven gesellschaftlichen und gesundheitlichen Funktionen. In Anerkennung der Autonomie des Sports unterstützt der Freistaat dabei förderwürdige Zielsetzungen der Sportvereine und Sportfachverbände. Dazu gehören insbesondere die Schaffung von Sportstätten, die finanzielle Unterstützung von qualifizierten Übungsangeboten der Vereine und die besondere Förderung der Kooperation zwischen Schule und Verein.