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Rückkehr zur Parität bei Kassenbeiträgen bereits ab Januar 2019

Union und SPD haben sich darauf geeinigt, dass die gesetzliche Krankenversicherung bereits ab dem 1. Januar 2019 wieder paritätisch von Arbeitnehmern und Arbeitgebern finanziert werden soll.
Dies geht aus dem Papier der Arbeitsgruppe Gesundheit und Pflege hervor, über das die „Rheinische Post“ (Samstagsausgabe) berichtet. Noch strittig ist, ob der bisherige Zusatzbeitrag, der von den Arbeitnehmern allein getragen wurde, damit entfallen und in den allgemeinen Beitragssatz integriert werden soll oder ob auch der Zusatzbeitrag künftig paritätisch finanziert wird.

Weiterhin haben sich Union und SPD darauf geeinigt, die Kliniken bei den Personalkosten für die Pflege zu entlasten. „Künftig sollen Pflegepersonalkosten besser und unabhängig von Fallpauschalen vergütet werden“, heißt es in dem Papier. Der bisherige Strukturfonds, durch den die Kliniklandschaft spezialisierter und effizienter werden soll, soll fortgesetzt werden – noch strittig ist die Finanzierung und ob er jährlich eine Milliarde Euro, wie von der SPD gewünscht, oder nur 500 Millionen Euro betragen wird

Zur Erprobung und Einführung von neuen Modellen in der ambulanten Versorgung soll der bisherige Innovationsfonds ebenfalls über das Jahr 2019 hinaus „mit einem Volumen von 200 Millionen Euro“ gezahlt werden. Der Beruf der Hebamme soll deutlich aufgewertet werden: „Wir werden die Hebammenausbildung nach den EU-Vorgaben als akademischen Beruf umsetzen“, heißt es in dem Papier der Arbeitsgruppe. Noch keine Entscheidungen sind zu dem zentralen Streitpunkt um die unterschiedlichen Honorare für Privat- und Kassenpatienten gefallen.

Es wird erwartet, dass dieses Thema von den Parteichefs gelöst werden muss. (dts Nachrichtenagentur)

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