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Verbraucherschützer lobt EU-Pläne zur Zulassung von Gruppen-Klagen

Der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV), Klaus Müller, unterstützt Pläne der EU-Kommission, wonach künftig EU-weit Gruppen-Klagen von geschädigten Konsumenten zugelassen werden sollen.
„Der VZBV begrüßt, dass auch Brüssel die Durchsetzung von Verbraucherrechten erleichtern will. Dabei muss die Entschädigung der Verbraucher nach Massenschadensfällen im Mittelpunkt stehen“, sagte Müller dem „Handelsblatt“ (Freitagsausgabe).

Das sei auch die Idee der sogenannten Musterfeststellungsklage, die in Deutschland endlich eingeführt werden müsse. Ein „vernünftiger“ Gesetzesvorschlag aus dem Bundesjustizministerium liege bereits auf dem Tisch. Nun sollte die Umsetzung in einem hierfür einzurichtenden Bundestagsausschuss „ohne weitere Verzögerungen losgehen“.

Müller forderte die geschäftsführende Bundesregierung zugleich auf, sich auch in Brüssel für europaweite Mindeststandards beim Verbraucherschutz einzusetzen. Mit dem von der EU-Justizkommissarin Vera Jourova am Mittwochabend angekündigten „New Deal“ für Verbraucher müsse die EU „die Verbandsklage der Verbraucherverbände endlich so schärfen, dass es auch für die einzelnen Verbraucher einfacher wird, ihre Ansprüche durchzusetzen“. Jourova hatte ihre Pläne damit begründet, dass in den Verbrauchschutzgesetzen der EU-Mitgliedstaaten „abschreckende Sanktionen“ fehlten.

„Wir haben die bestmöglichen Verbraucherschutzgesetze der Welt, aber die Durchsetzung braucht schärfere Zähne, sodass die Unternehmen zweimal darüber nachdenken, bevor sie sich entscheiden zu betrügen.“ Deshalb werde sie im nächsten Jahr eine Reihe von Änderungen vorschlagen, um die Rechte der Verbraucher zu stärken. „Wir denken auch darüber nach, wie wir es Gruppen von Verbrauchern ermöglichen können, ihre Interessen gemeinsam zu verteidigen“, sagte Jourova. (dts Nachrichtenagentur)

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