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13 Beanstandungen in Ehingen: Polizei hat Tuningszene im Blick

Zu laut, nicht eingetragene Fahrzeugteile, verkehrsunsicher. Die Polizei hat am 20.09.2018 in Ehingen 23 Autos überprüft und davon 13 Fahrzeuge beanstandet.
Zwischen 18.00 und 22.30 Uhr kontrollierte die Ehinger Polizei in der Innenstadt die Fahrzeuge. Ihr Hauptaugenmerk galt dabei optisch und technisch umgebauten Autos. Die Beamten nahmen 23 Autos genauer unter die Lupe. Ein BMW wurde aus dem Verkehr gezogen, weil er verkehrsunsicher war. Bei diesem Fahrzeug streiften die vorderen Reifen an den Radkästen. Außerdem hat der Autobesitzer Veränderungen an der Auspuffanlage vorgenommen und diese nicht eingetragen. Bei den 12 anderen lagen Mängel an Rädern und Reifen, Fahrwerk, Auspuff und Beleuchtung vor. Meist gaben nicht zugelassene oder eingetragene Fahrzeugteile den Anlass zur Beanstandung. Die Besitzer erwartet nun ein Bußgeld und sie müssen den ordnungsgemäßen Zustand ihrer Fahrzeuge nachweisen.

Anbau, Umbau – aber sicher!

Die Polizei empfiehlt beim Kauf und Einbau von Tuningartikeln auf Qualität und auf die rechtliche Zulässigkeit zu achten. Sind Fahrzeuge auf unzulässige Weise getunt, ergeben sich häufig erhebliche Risiken im Straßenverkehr und es drohen rechtliche und auch finanzielle Folgen.Unsere Autos werden immer sicherer – die Statistiken beschreiben hier einen erfreulichen Trend. Aber nicht nur die Auto-, sondern auch die Tuningteile haben sich ständig weiterentwickelt und müssen bestimmten gesetzlichen Richtlinien entsprechen. Produkte mit allgemeiner Betriebserlaubnis oder Teilegutachten gewährleisten dem Kunden geprüfte Qualität, problemlose Eintragung und dauerhaften Spaß am Tuning. Für die Herstellung von Neufahrzeugen gibt es in Europa vereinheitlichte Richtlinien – das Endprodukt ist ein „europäisch typgenehmigtes Neufahrzeug“. Damit möchte sich aber nicht jeder zufrieden geben und wünscht sich beispielsweise schöne Alu-Räder, ein Karosserie-Kit oder ein Sportfahrwerk. Jedoch müssen dabei bestimmte Regeln beachtet werden, denn der Gesetzgeber lässt nur Tuning- und Zubehörteile zu, die erforderliche Prüfdokumente besitzen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Verkehrssicherheit auch nach der Umrüstung gewährleistet bleibt und sich die sogenannten „wesentlichen Umweltwerte“ eines Fahrzeuges (Abgas- und Geräuschwerte) nicht über die zulässigen Grenzwerte hinaus verändern. Aber nicht jedes Tuning- oder Zubehörprodukt kann bedenkenlos gekauft und für eine Fahrzeug-Umrüstung eingesetzt werden. Neben vielen verantwortungsbewusst handelnden Unternehmen sind auf dem Tuning-Markt leider auch Anbieter von minderwertigen oder sogar illegalen Produkten zu finden, die mit unseriösen und scheinbar preiswerten Angeboten locken. Deshalb – nur Produkte mit gesetzeskonformen Zulassungspapieren kaufen – Finger weg von Teilen, für die ein Verkäufer keine ABE oder kein Teilegutachten anbieten kann. Ansonsten kann das billige Teil ein teurer Spaß werden, denn von illegalen Teilen können nicht einschätzbare Risiken und Gefahren ausgehen.

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