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Bad Boll: Beim Abbiegen nicht genügend ausgepasst

Rund 25.000 Euro Gesamtsachschaden entstand am 04.12.2018 bei einem Zusammenstoß von zwei Fahrzeugen bei Eckwälden.
Gegen 13.30 Uhr war ein VW-Bus zwischen Zell unter Aichelberg und Bad Boll unterwegs. In der Dorfstraße fuhr ein Golf. Dessen Fahrerin bog nach links in Richtung Zell ab. Auf die Vorfahrt des VW achtete die 43-Jährige nicht. Die Fahrzeuge stießen zusammen. Der Rettungswägen brachte die 37-Jährige und die Unfallverursacherin leicht verletzt in ein Krankenhäuser. Die zwei und vier Jahre alten Kinder im VW Bus blieben unverletzt. Die Fahrzeuge waren nach dem Unfall nicht mehr fahrbereit.

In Baden-Württemberg und Deutschland zählt die Unfallursache „Vorfahrt und Vorrang“ in den letzten Jahren regelmäßig zu den Hauptursachen bei Verkehrsunfällen, auch mit tödlichen Folgen. Die Ursachen für Vorfahrtsverletzungen sind vielfältig und reichen von der falschen Einschätzung der Verkehrs- und Rechtslage bis zur Unaufmerksamkeit im entscheidenden Moment. Es werden Abstände und Fahrgeschwindigkeiten der bevorrechtigten Fahrzeuge falsch eingeschätzt oder aber zu früh auf das richtige Verhalten des Wartepflichtigen vertraut. Deshalb muss, wer die Vorfahrt zu beachten hat, rechtzeitig durch sein Fahrverhalten zu erkennen geben, dass er warten wird. Weiterfahren darf nur, wer übersehen kann, dass er den Vorfahrtsberechtigten weder gefährdet noch wesentlich behindert. Eine aktive Teilnahme am Straßenverkehr, ob als Kraftfahrer, Fahrradfahrer oder Fußgänger, erfordert jederzeit die volle Konzentration auf das Verkehrsgeschehen.

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