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Laupheim: Bei Zusammenstoß leicht verletzt

Die Vorfahrt eines anderen Pkw-Lenker missachtet hat ein Autofahrer am Dienstag, 05.02.2019, in Laupheim.
Kurz vor 23.00 Uhr war ein Nissan in der Ulmer Straße in Richtung Achstetten unterwegs. In der Ehinger Straße fuhr ein Renault. Der Fahrer des Nissan achtete an der Kreuzung nicht auf dessen Vorfahrt. Die Fahrzeuge stießen zusammen.

Der 26-jährige Unfallverursacher überstand den Unfall ohne Blessuren. Der 24-jährige Renault-Fahrer verletzte sich leicht.

Die Fahrzeuge waren nach dem Unfall nicht mehr fahrbereit. Den Gesamtsachschaden schätzt die Polizei auf ungefähr 15.000 Euro.

In Baden-Württemberg und Deutschland zählt die Unfallursache „Vorfahrt und Vorrang“ in den letzten Jahren regelmäßig zu den Hauptursachen bei Verkehrsunfällen, auch mit tödlichen Folgen. Die Ursachen für Vorfahrtsverletzungen sind vielfältig und reichen von der falschen Einschätzung der Verkehrs- und Rechtslage bis zur Unaufmerksamkeit im entscheidenden Moment. Es werden Abstände und Fahrgeschwindigkeiten der bevorrechtigten Fahrzeuge falsch eingeschätzt oder aber zu früh auf das richtige Verhalten des Wartepflichtigen vertraut. Deshalb muss, wer die Vorfahrt zu beachten hat, rechtzeitig durch sein Fahrverhalten zu erkennen geben, dass er warten wird. Weiterfahren darf nur, wer übersehen kann, dass er den Vorfahrtsberechtigten weder gefährdet noch wesentlich behindert. Eine aktive Teilnahme am Straßenverkehr, ob als Kraftfahrer, Fahrradfahrer oder Fußgänger, erfordert jederzeit die volle Konzentration auf das Verkehrsgeschehen.

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