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Polizeipräsidium Ulm: Kontrollen zum Jahreswechsel – Mahnung zur Besonnenheit

Zum Jahreswechsel werden die Möglichkeiten zu Feiern aufgrund der Pandemie eingeschränkt sein. So gilt auch in diesem Jahr wieder ein Verkaufsverbot von Böllern und Silvesterraketen.
Wie das Polizeipräsidium Ulm ankündigt, werden an Silvester und Neujahr viele Beamte im Einsatz sein. Ziel der Polizei ist, flächendeckend schnell und angemessen auf Verstöße und andere Situationen zu reagieren, um für die Sicherheit der Menschen zu sorgen, so die Polizei weiter. Öffentliche Plätze wie Fußgängerzonen, Parks, Parkplätze und sonstige beliebte Treffpunkte werden besonders überwacht. Für die Polizei steht bei ihren Maßnahmen die Verhältnismäßigkeit im Vordergrund: Bei Verstößen gegen die Corona-Regeln schreitet sie entschlossen ein. Die Beamten suchen zunächst das Gespräch und versuchen, die Menschen zu überzeugen und zu sensibilisieren. Wenn jemand keine Einsicht zeigt, ergreift sie weitere Maßnahmen. Das kann neben einer Anzeige auch ein Platzverweis sein. Dieses Vorgehen hat sich bereits in der Vergangenheit bewährt. Die Polizei warnt: Verstöße gegen die Corona-Verordnung sind keine Bagatelldelikte und können hohe Bußgelder nach sich ziehen. Bleiben Sie vernünftig und halten Sie sich an die Regeln. Schützen Sie sich und andere.

Für diejenigen, die mit dem Auto unterwegs sind gilt: Finger weg vom Alkohol und anderen berauschenden Mitteln! Schon geringe Mengen verschlechtern die Wahrnehmung der Konsumenten. Besonders im Straßenverkehr können die Auswirkungen verheerend sein, sagt die Polizei. „Sprechen Sie sich daher ab, wer auf dem Nachhauseweg hinter dem Steuer sitzt und deshalb keinen Alkohol trinkt“, empfiehlt sie. Wie an anderen Tagen auch habe der Fahrer sein eigenes Leben, das seiner Mitfahrer und das anderer Verkehrsteilnehmer in den Händen. „Benutzen Sie lieber öffentliche Verkehrsmittel oder ein Taxi, als sich oder andere in Gefahr zu bringen“, rät die Polizei weiter. Die Polizei werde in diesem Jahr wieder verstärkt Verkehrskontrollen betreiben, um Gefahren abzuwehren.

Stellt die Polizei bei ihren Streifen fest, dass jemand gegen das ein Böllerverbot verstößt, kann sie die Feuerwerkskörper beschlagnahmen und wird Verstöße anzeigen. So ist zum Beispiel das Abbrennen von Böllern in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen verboten.

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