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Tiere kreuzen Straße: Wildunfälle im Raum Biberach und Ulm

Mehrere Wildunfälle ereigneten sich in den vergangenen Tagen in der Region Biberach und Ulm.

Raum Biberach
Am Sonntagabend kreuzte bei Schemmerhofen ein Biber die Bundesstraße. Ein VW-Fahrer erfasste das Tier. Am Auto entstand ein Schaden von rund 2.000 Euro. Auch bei Berkheim, Uttenweiler und Schwendi kollidierten Autofahrer mit Wild.

Raum Ulm
Am Sonntagmittag prallte auf der Bundesstraße 311 bei Öpfingen ein unbekannter Verkehrsteilnehmer mit einem Reh zusammen. Ein Jagdpächter sah das tote Tier am Straßenrand und entsorgte es. Am Montagmorgen erfasste eine Audi-Fahrerin bei Allmendingen ein Reh. Ihr Auto musste abgeschleppt werden. Der Schaden beträgt etwa 4.000 Euro. Bei Ehingen stieß bereits am Freitag gegen 23 Uhr ein Autofahrer mit einem querenden Reh zusammen.

Die Polizei rät, besonders in den frühen Morgenstunden, bei Dämmerung und in der Nacht mit Wildwechsel zu rechnen. Besondere Vorsicht gilt auf Straßen, die durch Warnschilder gekennzeichnet sind. Denn die Schilder werden gerade dort aufgestellt, wo sich häufig Wildunfälle ereignen. Autofahrer sollen hier langsam fahren, aufmerksam und bremsbereit sein.

Sind Wildtiere neben oder auf der Straße, gilt für Autofahrer: Abblenden, bremsen, hupen und erforderlichenfalls anhalten. Das Tier hat so die Möglichkeit zur Flucht. Mit der Warnblinkanlage werden nachfolgende Autofahrer gewarnt.

Für Nachfolgende gilt: Sicherheitsabstand einhalten, denn Vorausfahrende müssen vielleicht wegen Wild plötzlich bremsen. Sind die Tiere weg sollte langsam weitergefahren werden, denn Wildtiere sind oft in Gruppen unterwegs. Sieht man eines, können weitere Tiere in der Nähe sein. Kommt es trotzdem zum Unfall, muss die Unfallstelle umgehend abgesichert werden. Also Warnblinklicht einschalten und Warndreieck aufstellen. Verletzte oder getötete Wildtiere dürfen auf keinen Fall angefasst oder mitgenommen werden. Am besten ist, die Polizei zu verständigen. Die informiert den zuständigen Jagdpächter. Eine Wildunfallbescheinigung erhält der Autofahrer dann bei der Polizei. Damit kann er seinen Schaden am Auto bei der Kaskoversicherung geltend machen.

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