Ulm: Ein Drohnen-Pilot wird nun von der Polizei angezeigt
Gegen 07.15 Uhr teilte eine Zeugin der Polizei eine fliegende Drohne im Bereich der Ludwig-Erhard-Brücke mit.
Eine Polizeistreife fuhr zur Ludwig-Erhard-Brücke. Auf dem Fußgängerweg sahen sie einen 33-Jährigen, der offensichtlich die Drohne steuerte. Das Fluggerät flog über den Bahnlinien. Die Beamten forderten den Mann auf, den Betrieb der Drohne sofort einzustellen. Der Drohnenpilot hatte keine Erlaubnis, dass die Drohne über den Bahnanlagen fliegen durfte. Er sieht nun einer Anzeige entgegen.
Hinweis der Polizei: Der Flug von Drohnen ist über und in einem seitlichen Abstand von weniger als 100m von Bahnanlagen, Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen verboten. Die zuständige Luftfahrtbehörde kann jedoch für den Betrieb über diesen Örtlichkeiten Ausnahmen zulassen.