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Ulm: Mit Laser Hubschrauberbesatzung geblendet

Am vergangenen Montag, den 10.05.2021 soll ein 54-Jähriger in Ulm eine Hubschrauberbesatzung geblendet haben.

Gegen 22.00 Uhr befand sich ein Hubschrauber der Bundeswehr auf einem Übungsflug im Bereich des Industriegebiets Donautal. Während des Fluges wurde die Hubschrauberbesatzung durch einen Laser mehrfach geblendet. Verletzt wurde durch die Blendung niemand. Unmittelbar nach dem Vorfall wurde die Polizei in Kenntnis gesetzt. Durch die Angaben der Bundeswehrpiloten und mit Unterstützung eines Polizeihubschraubers konnte der Standort lokalisiert werden, von wo die Laserblendungen ausgingen. Polizeistreifen stellten an der Stelle im Donautal einen Wohnwagen fest. In diesem befand sich ein 54-Jähriger. Bei ihm entdeckten die Polizisten einen Laserpointer. Er soll für die Laserblendungen verantwortlich sein. Die Ermittlungen dauern an.

Eine Blendung ist kein Kavaliersdelikt
Die Blendung von Luftfahrzeugen und deren Insassen mit Laserpointern ist kein Kavaliersdelikt. Es handelt sich hierbei um eine Straftat – einen gefährlichen Eingriff in die Sicherheit des Luftverkehrs, der mit einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft wird.

Durch die direkte Blendung von Piloten bzw. Besatzungsmitgliedern während des Fluges kann es zu höchst gefährlichen Situationen kommen. Laserblendungen können im Auge bzw. auf der Netzhaut zu schweren Schädigungen führen. Auch kann es bis zum Kontrollverlust der Besatzung über das Luftfahrzeug – und damit zum Absturz – führen. Im Falle einer Schädigung des Auges eines Insassen des Luftfahrzeugs sieht das Gesetz eine Mindeststrafe von einem Jahr bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe vor.

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