Alb-Donau-Kreis & Ulm

Vermeintlicher Garantiefall einer Spielkonsole wird zum Streitfall

Zu einem nichtalltäglichen Einsatz musste am Freitagabend eine Streife des Polizeireviers Ulm-West ausrücken.
Der Verkaufsleiter eines Elektronikmarktes hatte die Polizei verständigt, weil er mit einem Kunden nicht mehr zu Recht kam. Der Kunde, ein 29-jähriger Mann, hatte vor einiger Zeit in dem Geschäft eine Spielkonsole gekauft. Mit dem Gerät wurde er dort wieder vorstellig, da eine Steckerbuchse an der Konsole nicht mehr funktionierte. Da der Schaden sich noch innerhalb der Garantiefrist ereignet hatte, machte er den Defekt in dem Elektronikmarkt geltend. Das Verkaufspersonal begutachtete das beschädigte Bauteil und stellte fest, dass für die Fehlfunktion offensichtlich ein Bedienfehler verantwortlich ist. Eine kostenlose Reparatur auf Garantie war somit nicht möglich. Dies brachte den Besitzer des defekten Gerätes derart in Rage, dass er den Markt nicht mehr verlassen wollte. Erst der hinzugerufenen Streife gelang es den Streit zu schlichten. Gemeinsam mit dem Kunden erläuterten die Polizeibeamten nochmals die Garantieunterlagen vor dieser schließlich seinen Heimweg antrat.

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