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Verschärfte Corona-Maßnahmen ab 12.12.2020 in ganz Baden-Württemberg

Ab dem morgingen Samstag, den 12.12.2020, gilt für ganz Baden-Württemberg eine Ausgangsbeschränkung.

Abends/Nachts:
Ausgangsbeschränkung zwischen 20.00 Uhr bis 05.00 Uhr – Wohnung darf nur für driftige Gründe verlassen werden. Zu den Gründen zählen:

  • Ausübung beruflicher Tätigkeiten
  • Inanspruchnahme medizinischer- und veterinärmedizier Leistungen
  • Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen
  • Begleitung von Sterbenden und von Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen
  • Handlungen zur Versorgung von Tieren
  • Besuch von Schulen und Kindertagesstätten und Veranstaltungen des Studierens.

An Weihnachten, in der Zeit von 23.12.2020 bis 27.12.2020 und nur an diesen Tagen, ist der Besuch von privaten Veranstaltungen zwischen 20.00 Uhr und 05.00 Uhr erlaubt.

Tagsüber:
Zwischen 05.00 Uhr und 20.00 Uhr kommen die folgenden wichtigen Gründe dazu:

  • Besuch von Einelhandelbetrieben
  • Ansammlungen und Veranstaltungen mit Angehörigen des einen Haushaltes mit max. 5 Personen aus bis zu zwei Haushalten, sowie Verwandten in gerader Linie und Partner. Kinder der jeweiligen Haushalte bis 14 Jahren ausgenommen.
  • Veranstaltungen nach Paragraph 10 Absatz 4 Corona-Verordnung, also solche, die zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und der Daseinsvorsorge erforderlich sind; Versammlungen nach Artikel 8 des Grundgesetz (Demonstrationsfreiheit)
  • Wahrnehmung der Sorge- und Umgangsrechts
  • Sport und Bewegung an der frischen Luft darf ausschließlich alleine, mit Angehörigen des eigenen Haushaltes, oder einer nicht im Haushalt lebenden Person betrieben werden
  • Außerdem ist der Ausschank und Konsum von Alkohol an öffentlichen Orten mit Publikumsverkehr

Diese Maßnahmen gelten aktuell bis 10. Januar 2021.

Lesen sie auch:
Ticker: Fortlaufend aktuelle Corona-Zahlen aus unserer BSAktuell-Nachrichtenregion

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