Alb-Donau-Kreis & UlmRegionalnachrichten

Zwei Unfälle bei Dietenheim und in Ulm

Bei Dietenheim kam es am 24.02.2022 zu einem Unfall mit querendem Wild und zu einem Zusammenstoß zwischen einem Radfahrer und einer Autofahrerin kam es am 24.02.2022 in Ulm.

Unfall bei Wildwechsel bei Dietenheim
Unerwartet sprangen am heutigen Donnerstag, 24.02.2022 Rehe auf die Straße, was zu einem Verkehrsunfall führte. Gegen 19.00 Uhr fuhr ein 29-Jähriger mit seinem Mercedes von Dietenheim in Richtung Regglisweiler. Drei Rehe kreuzen von links nach rechts die Straße. Der Autofahrer konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen und erfasste ein Tier mit seinem Auto. Das Reh wurde getötet. Die zwei anderen Rehe flüchteten ins Feld. Den Sachschaden an dem Fahrzeug schätzt die Polizei auf ungefähr 5.000 Euro.

Die Polizei rät, besonders in den frühen Morgenstunden, bei Dämmerung und in der Nacht mit Wildwechsel zu rechnen. Besondere Vorsicht gilt auf Straßen, die durch Warnschilder gekennzeichnet sind. Denn die Schilder werden gerade dort aufgestellt, wo sich häufig Wildunfälle ereignen. Dort halten sich Tiere gerne auf Grünstreifen, Feldern und Wiesen auf. Autofahrer sollen hier langsam fahren, aufmerksam und bremsbereit sein. Sind Wildtiere neben oder auf der Straße, gilt für Autofahrer: Abblenden, bremsen, hupen und erforderlichenfalls anhalten. Das Tier hat so die Möglichkeit zur Flucht. Mit der Warnblinkanlage werden nachfolgende Autofahrer gewarnt. Für den Hintermann gilt: Sicherheitsabstand einhalten, denn der Vorausfahrende muss vielleicht wegen Wild plötzlich bremsen. Sind die Tiere weg, kann mit Schrittgeschwindigkeit weitergefahren werden. Wildtiere halten sich oft in Gruppen auf. Sieht man eines, können weitere Tiere in der Nähe sein. Kommt es trotzdem zum Unfall, muss die Unfallstelle umgehend abgesichert werden. Also Warnblinklicht einschalten und Warndreieck aufstellen. Verletzte oder getötete Wildtiere dürfen auf keinen Fall angefasst oder mitgenommen werden. Die verletzten Tiere könnten in Panik geraten oder mit Krankheiten infiziert sein. Am besten ist, die Polizei zu verständigen. Die informiert den zuständigen Jagdpächter. Eine Wildunfallbescheinigung erhält der Autofahrer dann bei der Polizei. Damit kann er seinen Schaden am Auto bei der Kaskoversicherung geltend machen.

Autofahrerin und Radler kollidieren in Ulm
Leichte Verletzungen erlitt ein Fahrradfahrer bei einem Verkehrsunfall am Mittwoch, den 23.02.2022 in Ulm. Gegen 17.45 Uhr fuhr die 42-Jährige im Gerhard-Hauptmann-Weg. Sie bog mit ihrem VW in den Stifterweg ein. Dabei übersah sie einen 42-jährigen Mountainbiker. Dabei kollidierten die Beiden miteinander. Der Radler stürzte und erlitt leichte Verletzungen. Zur ambulanten Behandlung kam dieser in ein Krankenhaus. Am VW entstand ein Sachschaden von mehreren hundert Euro.

„Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet, behindert oder belästigt wird“. So lautet die Grundregel für alle Verkehrsteilnehmer. Auch für Fußgänger! Das Ignorieren des Rotlichts an Fußgängerampeln ist sowohl für sie selbst als auch für andere Verkehrsteilnehmer gefährlich und kann zu tödlichen Unfällen führen. Deshalb kontrolliert die Polizei den Verkehr rund um die Uhr. Zur Sicherheit aller.

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