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Leipheim/A8: Mit nicht ausreichender Fahrerlaubnis unterwegs

Zivilfahndern der Verkehrspolizeiinspektion Neu-Ulm fiel am 24.11.2020, gegen 13.00 Uhr, ein Fahrzeuggespann auf der Autobahn 8 bei Leipheim auf.
Bei der anschließenden Kontrolle an der Tank und Rastanlage Leipheim stellten die Beamten fest, dass der 65-jährige Fahrer nur im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B war. Sein Fahrzeug mit Anhänger überschritt aber das vorgeschriebene zulässige Gesamtgewicht, so dass er für das Führen des Fahrzeuggespannes die Fahrerlaubnisklasse BE benötigt hätte. Da der Halter des Fahrzeuges auf dem Beifahrersitz saß, muss sich dieser wegen Ermächtigen zum Fahren ohne Fahrerlaubnis verantworten. Beide Männer erwartet nun eine Strafanzeige.

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