Füssen: Debatte über E-Scooter führt zu Irritation
Gleich zwei Fahrer im Alter von 27 und 44 Jahren mit sogenannten Elektrorollern musste die Polizei Füssen am Mittwochmorgen innerhalb weniger Minuten unabhängig voneinander anhalten.
Er folgte jeweils eine Anzeige wegen fehlendem Versicherungsschutz/-kennzeichen. Während ein Verkehrsteilnehmer im Füssener Westen kontrolliert wurde, konnte ein weiterer im Füssener Zentrum festgestellt werden. Beide Elektroroller unterliegen auf Grund ihrer technischen Beschaffenheit der Zulassungspflicht. Außerdem besteht die Pflicht zur Versicherung mittels eines sogenannten Versicherungskennzeichens. Die jüngst entfachte Debatte in den Medien über Elektroroller und deren Zulassung im Straßenverkehr sorgte wohl bei beiden Verkehrsteilnehmern für Irritationen.
Die Polizei will hier ausdrücklich betonen, dass der Bundesrat sowie das Bundeskabinett den Vorgaben für die Zulassung von Elektro-Tretrollern zwar zugestimmt haben. Bis aber eine entsprechende Verordnung hierzu in Kraft tritt, ist die Nutzung von Elektrorollern im öffentlichen Straßenverkehr nicht zulässig.