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Geflügelpest (HPAI) in Bayern: Allgemeinverfügung des Veterinäramt Neu-Ulm

Bayernweite Anordnung weitergehender Biosicherheitsmaßnahmen – Veterinäramt Neu-Ulm erlässt Allgemeinverfügung

Die Geflügelpest breitet sich in Europa und Deutschland immer weiter aus. Insgesamt sind in Bayern derzeit vier Fälle bei Wildvögeln in den Landkreisen Starnberg, Passau, Landsberg am Lech und Haßberge nachgewiesen. Deutschlandweit sind bislang mehr als 600 Fälle bei Wildvögeln amtlich festgestellt worden.

Darüber hinaus hat das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) am 29. Januar 2021 einen einzelnen Vogelgrippeausbruch in einem kleinen Hausgeflügelbestand im Landkreis Bayreuth bestätigt. Vor diesem Hintergrund ist von einem steigenden Vorkommen des Virus in der Wildvogelpopulation in Bayern auszugehen. Dieses bedingt ein erhöhtes Risiko der Einschleppung des Virus in Hausgeflügelbestände. Besonders gefährdet sind dabei vor allem Klein- und Hobbyhaltungen, für die die strikten Biosicherheitsanforderungen der Geflügelgroßbetriebe noch nicht gelten.

Zum Schutz der bayerischen Geflügelhaltungen sollen daher ab sofort verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen für sämtliche Haus- und Nutzgeflügelbestände bayernweit angeordnet werden. Das hat das Bayerische Umweltministerium aufgrund der bei Wildvögeln vorliegenden Geflügelpestnachweise in Deutschland und Bayern veranlasst.

Die erforderlichen Maßnahmen werden durch eine Allgemeinverfügung des Landkreises Neu-Ulm bekannt gegeben und gelten ab dem 6. Februar 2021 für den gesamten Landkreis Neu-Ulm. Die Allgemeinverfügung ist online ab 5. Februar 2021 unter dem Link https://landkreis.neu-ulm.de/de/aktuelle-mitteilungen.html einsehbar und wird darüber hinaus in den Amtsblättern der Gemeinden und Städte des Landkreises Neu-Ulm abgedruckt.

Sie regelt Maßnahmen, wie die Sicherung gegen unbefugtes Betreten, das Tragen von Schutzkleidung bei dem Betreten von Stallungen sowie die konsequente Reinigung und Desinfektion von Schuhwerk, Stallungen, Gerätschaften usw. Außerdem wird ein allgemeines Fütterungsverbot für bestimmte Wildvögel, wie Wasser- und Greifvögel, erlassen. Eine Aufstallungspflicht im Landkreis Neu-Ulm besteht auch ab dem 6. Februar 2021 nicht. Die Anordnungen der Allgemeinverfügung erfolgen anhand einer für Bayern entwickelten Risikobewertung auf Grundlage bundeseinheitlicher Beurteilungskriterien.

Durch die konsequente Einhaltung dieser Biosicherheitsmaßnahmen soll der Kontakt – sei er direkt oder auch indirekt – zwischen Wildvögeln und Haus- und Nutzgeflügel vermieden und so das Risiko einer Einschleppung des Erregers in bayerische Nutz- und Hausgeflügelbestände weiterhin minimiert werden. Um eine weitere Ausbreitung der Vogelgrippe in der Wildvogelpopulation rasch zu erkennen, wird in Bayern zudem das bestehende Wildvogelmonitoring konsequent weitergeführt.

Für den Menschen ist das Virus nach derzeitigen Erkenntnissen ungefährlich. Dennoch sollten tot aufgefundene Vögel nicht angefasst werden und Funde dem Veterinäramt am Landratsamt Neu-Ulm gemeldet werden.

Ein Merkblatt mit Sicherheitsmaßnahmen speziell für Geflügelhalter sowie weitere aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern sind abrufbar unter: https://www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/virusinfektionen/gefluegelpest/.

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