Landkreis Oberallgäu & KemptenRegionalnachrichten

Kaufbeuren: Polizei erwischt zwei E-Scooter-Fahrer unter Drogeneinfluss

Die Polizei Kaufbeuren weist nach Kontrollen nochmals darauf hin, dass auch für Elektroroller-Fahrer die gleichen Alkoholgrenzwerte sowie das verbotene Fahren unter Drogeneinfluss wie für Autofahrer gelten.

Am späten Dienstagabend gegen 23.15 Uhr fiel einer Streifenbesatzung der Polizeiinspektion Kaufbeuren ein eingeschalteter E-Scooter auf, welcher im Stadtgebiet Kaufbeuren abgestellt war. Der 26-jährige Eigentümer konnte in unmittelbarer Nähe, gemeinsam mit zwei weiteren Jugendlichen ausfindig gemacht werden. Im weiteren Verlauf der Kontrolle konnte bei dem 26-Jährigen zudem eine geringe Menge Marihuana aufgefunden werden. Die weiteren Ermittlungen ergaben, dass dieser den E-Scooter kurz vorher im Straßenverkehr unter Drogeneinfluss führte. Der E-Scooter wurde zur Unterbindung einer weiteren Fahrt sichergestellt. Da eine der Personen noch minderjährig war, sollte durch eine weitere Streifenbesatzung die in unmittelbarer Nähe wohnende Mutter verständigt und dieser die Minderjährige zugeführt werden. Auf dem Weg zu der Mutter fuhr den Polizeibeamten ein weiterer, verbotenerweise mit zwei Personen besetzter E-Scooter über den Weg, wobei auch hierbei der Fahrer drogentypische Auffälligkeiten aufwies. Ein durchgeführter Drogenvortest verlief bei diesem positiv. Da bei beiden Fahrern der Verdacht bestand, dass diese ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr unter Drogeneinfluss führten, wurden beide Personen zur Blutentnahme auf die Dienststelle verbracht.

Beiden Fahrern wurde die Weiterfahrt untersagt. Sie erwartet jeweils ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro, zwei Punkte in Flensburg sowie ein einmonatiges Fahrverbot. Den 26-Jährigen erwartet zusätzlich eine Strafanzeige gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Die Polizei Kaufbeuren weist nochmals ausdrücklich darauf hin, dass auch für Elektroroller-Fahrer die gleichen Alkoholgrenzwerte sowie das verbotene Fahren unter Drogeneinfluss wie für Autofahrer gelten.

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