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Kein Verbot der Cold Water Challenge durch bayerisches Innenministerium

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Feuerwehr Leipheim auf der Donau.

Keine staatlichen Verbote der “Cold Water Challenge” durch bayerisches Innenministerium.
Land auf und Land wird von Blaulichtorganisationen, auf mehr oder weniger orginelle Weise, an der so genannten “Cold Water Challenge” teilgenommen. Bei der aus Amerika stammenden Aktion gilt es auf witzige Art mit viel kaltem Wasser in Berührung zu kommen. Geht es im Ursprung der CWC darum, bei nicht Teilnahme nach einer Nominierung einer Organisation Geld zu spenden, dreht sich in Deutschland die Sache um ein Grillfest. Wird man nämlich nominiert und nimmt die Herausforderung nicht an, muss man den Nominierer auf ein Grillfest einladen.
Zahlreiche Feuerwehren, Rettungsorganisationen und Ortsverbände des THW´s nahmen bereits Teil. Finden des die einen als eine gute Möglichkeit der Mitgliederwerbung und Image-Pflege, gibt es auch kritische Stimmen. An oberster Stelle soll und muss hier die Unfallverhütung stehen. Auch klar muss sein, so der Unfallversicherungsverband Bayern, dass es sich hier um eine nicht versicherte Aktion handelt.
In den vergangenen Tagen meldeten nun einige Online- und Printmedien, dass das bayerische Innenministerium die Cold Water Challenge für Feuerwehren verboten hätte. Nun gab es tatsächlich einige Wehrführer und Mitarbeiter aus der Führungsebene anderer Blaulichtorganisationen, die ihren Leuten die Teilnahme untersagt hatten. Aber wie das bay. Innenministerium nun meldet, gab und gibt es kein Verbot der CWC von staatlicher Seite. Auch der Deutsche Feuerwehrverband hatte sich bereits in der Vergangenheit nicht gegen die CWC ausgesprochen.

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Rettungsdienst Günzburg

In einer Presseerklärung stellt das bayerische Innenministerium nun klar, dass es keine staatliche Verbote der Cold Water Challenge 2014 gibt und zu keinem Zeitpunkt negative Empfehlungen ausgesprochen habe. Da Feuerwehren kommunale Einrichtungen sind, liegt die Zuständigkeit ohnehin allein bei den Gemeinden. Deshalb hat der Kommunale Unfallversicherungsverband Bayern als Versicherungsträger der Gemeinden diese darauf hingewiesen, dass die Teilnahme von Feuerwehrleuten an der Veranstaltung keinen Feuerwehrdienst darstellt und deshalb nicht versichert ist.

Auch außerhalb der Blaulichter finden bereits Nominierungen unter z.B. Faschingsvereinen, Musikkapellen und weiteren Vereinen statt. Solange trotz allem Spaß die Unfallverhütung und nicht die spektakulärsten Bilder im Vordergrund stehen, kann diese Aktion noch lange die Runde machen.

Feuerwehr Günzburg

Feuerwehr Riedheim

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