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Kreis Günzburg: „Rauchmelderkontrolleure“ in Offingen – Vorsicht vor angeblich notwendiger Prüfung

In den sozialen Medien hält sich das Thema seit Tagen und nun gibt es im Kreis Günzburg den ersten Fall. Vermeidliche Kontrolleure von Rauchmeldern unterwegs.
Wie erst jetzt der Polizei Burgau bekannt wurde, klingelte am 18.01.2016 eine bislang unbekannte männliche Person bei einer älteren Dame in der Von-Freyberg-Straße und forderte, ins Haus gelassen zu werden, da er angeblich die Rauchmelder überprüfen müsse. Die Bewohnerin handelte richtig und ließ den Mann nicht ins Haus. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass es solche anlassunabhängigen Überprüfungen von Rauchmeldern, die den Anschein erwecken sollen, dass sie von einer Behörde angeordnet wurden oder gesetzlich vorgeschrieben seien, derzeit nicht gibt.

Beschreibung des Mannes:
Der Mann war ca. 25 Jahre alt und schlank. Er trug eine Pudelmütze. Zeugenhinweise werden an die Polizeiinspektion Burgau, Tel: 08222/96900, erbeten.

Anmerkung der Redaktion:
Seit Tagen entwickelte sich in den sozialen Medien ein „Selbstläufer“. Es ging um Warnungen vor Betrügern, die an Haustüren klingeln und vorgeben, dass es eine Rauchmelderpflicht gibt, deren Umsetzung sie kontrollieren müssen. In der Tat gibt es eine Pflicht Rauchmelder zu installieren, aber dies gilt für Neubauten. Erst 2018 müssen dann letztendlich Rauchmelder installiert sein. Zudem gibt es keine Kontrolleure, die dies überprüfen.
Nachdem nun nicht nur im Kreis Günzburg die ersten Fälle bekannt wurden, muss diese Warnung tatsächlich ernst genommen werden.

Soweit so gut. Nur wenn wir jetzt beginnen, vor jeder Betrugsmasche derart zu warnen, gäbe es vielleicht mehr Aufklärung und damit weniger Erfolgsaussichten für die Betrüger. Gleichermaßen werden wir aber sicher bald diese Warnungen nicht mehr so bewusst wahrnehmen, wenn eine Vielzahl solcher Meldungen im Umlauf sind. Und dennoch werden es Gauner immer wieder schaffen – entweder durch Leichtgläubigkeit der Opfer, oder durch sehr geschicktes vorgehen – sich Zugang zu Wohnungen und Häusern zu erschleichen.

Generell gilt:
Ein gesundes Misstrauen an den Tag legen, wenn jemand in die Wohnung möchte und gegebenenfalls bei Unsicherheit erstmal die Türe zulassen, oder wieder schließen und bei der Zuständigen Stelle telefonisch rückversichern. Telefonnummern hierzu nicht geben lassen, sondern selbst im Telefonbuch, oder bei der Auskunft erfragen. Wenn sie ihre Bedenken den vor der Tür stehenden Personen äußern und diese sie überrumpeln, noch bevor sie die Türe schließen können, rufen sie nach Möglichkeit die Polizei und klingeln sie beim Nachbarn und bitten diese um Hilfe.

Sind sie dennoch Opfer solcher Menschen geworden, dann ist der Beste Weg umgehend die Polizei zu informieren. Versuchen sie sich Dinge, die wichtig sein könnten, zeitnah zu notieren. Informationen über die Personen wie Anzahl, Alter, Sprache/Dialekt, Kleidung, Frisur, KFZ-Kennzeichen usw. sind wertvolle Informationen für die Ermittlungsbehörden um die Täter dingfest machen zu können. Umso mehr Infos vorliegen und diese dann rasch an die Polizei (110) gemeldet werden, umso höher stehen die Chancen um diesen Leuten das Handwerk zu legen.

Daran denken:
Wenn es auch nicht kontrolliert wird gilt: RAUCHMELDER RETTEN LEBEN


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