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Biberach: Nach Tod eines Kindes im Schwimmbad – Staatsanwaltschaft leitet Ermittlungen ein

Aufsichtsperson und Notärztin im Fokus der Ermittlungen

Mitte Dezember 2021 verstarb ein 5-jähriger Junge, der an einem Wasserorientierungskurs im Hallenbad von Biberach teilgenommen hatte. Verdacht auf fahrlässige Tötung.
Das Kind, das sich zunächst gemeinsam mit anderen Kindern in einem etwa 15×10 Meter großen Lehrschwimmbecken mit einer Wassertiefe von 0,60 Meter bis 1,35 Meter befand, konnte durch eine vor Ort anwesende Aufsichtsperson bewusstlos aus dem Wasser geborgen werden. Trotz der eingeleiteten Rettungsmaßnahmen der Aufsichtspersonen und der später hinzukommenden Rettungskräfte verstarb das Kind. Nach dem vorläufigen Obduktionsergebnis ist der Junge höchstwahrscheinlich an Ertrinken verstorben. Hinweise auf eine Fremdeinwirkung konnten im Rahmen der Obduktion nicht festgestellt werden. Auch haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, die auf eine todesursächliche innere Erkrankung des Jungen schließen lassen.

Ermittlungen gegen Aufsichtsperson
Die Staatsanwaltschaft Ravensburg hat nunmehr ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung gegen eine damals 24-jährige Frau eingeleitet, die als eine von zwei Aufsichtspersonen für die Kindergruppe des Wasserorientierungskurses verantwortlich war. Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens muss nunmehr geprüft werden, ob die Beschuldigte ihre Aufsichtspflicht verletzt und dadurch den Tod des Kindes fahrlässig verursacht hat.

Auch gegen Notärztin wird ermittelt
Darüber hinaus hat die Staatsanwaltschaft Ravensburg ein weiteres Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung gegen eine 51-jährige Notärztin eingeleitet, da sich Anhaltspunkte dafür ergeben haben, dass bei der Reanimation des Kindes der Tubus zunächst fehlerhaft angebracht worden war. Im Rahmen der weiteren Ermittlungen muss nun geklärt werden, ob der Junge beim richtigen Anlegen des Tubus hätte gerettet werden können. Die Ermittlungen dauern noch an.

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