Uttenweiler: Eine Leichtverletzte bei Kollision zweier Audis
Sachschaden und eine verletzte Person ist das Ergebnis eines Verkehrsunfalles, der sich am gestrigen Montag, den 19.07.2021, bei Uttenweiler ereignete.
Der 20-Jährige fuhr gegen 12.45 Uhr auf Kreisstraße 7535 in Richtung Bundesstraße 312 und bog auf diese ein. Dort kam aus Richtung Riedlingen eine 53-jährige Audi-Fahrerin, die Vorfahrt hatte. Die übersah der 20-Jährige, wodurch es im Einmündungsbereich zum Zusammenstoß der beiden Audis kam. Bei dem Unfall erlitt die 53-Jährige leichte Verletzungen und kam in ein Krankenhaus. Den Schaden an den nicht mehr fahrbereiten Audis schätzt die Polizei auf etwa 10.000 Euro.
In Baden-Württemberg und Deutschland zählt die Unfallursache „Vorfahrt und Vorrang“ in den letzten Jahren regelmäßig zu den Hauptursachen bei Verkehrsunfällen, auch mit tödlichen Folgen. Die Ursachen für Vorfahrtsverletzungen sind vielfältig und reichen von der falschen Einschätzung der Verkehrs- und Rechtslage bis zur Unaufmerksamkeit im entscheidenden Moment. Es werden Abstände und Fahrgeschwindigkeiten der bevorrechtigten Fahrzeuge falsch eingeschätzt oder aber zu früh auf das richtige Verhalten des Wartepflichtigen vertraut. Deshalb muss, wer die Vorfahrt zu beachten hat, rechtzeitig durch sein Fahrverhalten zu erkennen geben, dass er warten wird. Weiterfahren darf nur, wer übersehen kann, dass er den Vorfahrtsberechtigten weder gefährdet noch wesentlich behindert. Eine aktive Teilnahme am Straßenverkehr, ob als Kraftfahrer, Fahrradfahrer oder Fußgänger, erfordert jederzeit die volle Konzentration auf das Verkehrsgeschehen.