Landkreis Dillingen a. d. DonauRegionalnachrichten

Bissingen: Wildunfall nicht gemeldet – Reh musste erlöst werden

Unnötig lange musste ein Reh nach einem Wildunfall bei Bissingen schrecklich leiden, weil ein bislang unbekannter Fahrzeugführer den Unfall nicht mitteilte.
Bei der Polizei gingen heute Morgen gegen 06.45 Uhr mehrere Meldungen ein, dass ein offensichtlich schwer verletztes Reh nach einem vorausgegangen Wildunfall in einem Feld entlang der Kreisstraße DLG 26 zwischen den Ortschaften Stillnau und Rohrbach, kurz vor der Grenze zum Landkreis Donau-Ries, in einem Feld liegt. Der Fahrzeugführer, der mit dem Tier zusammengestoßen war, hatte den Wildunfall weder bei der Polizei noch beim zuständigen Jagdrevierinhaber gemeldet.

Die noch nicht verendete Rehgeiß musste so unter unsäglichen Schmerzen längere Zeit ausharren, bis sie von einem Jagdausübungsberechtigten nach sachkundiger Inaugenscheinnahme und tierschutzkonformer Tötung von ihren Leiden erlöst wurde.

Die Polizei weist darauf hin:
In diesem Zusammenhang weist die Polizeiinspektion Dillingen ausdrücklich darauf hin, dass Wildunfälle unverzüglich beim Revierinhaber oder der Polizei zu melden sind. Zuwiderhandlungen sind nach dem Bayerischen Jagdgesetz bußgeldbewehrt. Wird der Wildunfall nicht gemeldet und ist das Tier dadurch unnötigen Qualen ausgesetzt, greifen überdies die Strafvorschriften des Tierschutzgesetzes. Hier drohen Geldstrafen und sogar Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren. Bleibt das Wildtier nach der Kollision mit einem Fahrzeug verletzt oder tot auf der Straße liegen und kollidiert ein weiterer Verkehrsteilnehmer mit dem Tierkörper, weil der Wildunfall ungemeldet blieb, erfüllt sich generell der strafgesetzliche Tatbestand der „Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr“. Hier kann die Freiheitsstrafe sogar bis zu fünf Jahren ausfallen.

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