Kreis Dillingen: Anklage gegen Mutter des in Wiese abgelegten Neugeborenen erhoben
Am 22.07.2019, wurde in Blindheim in einer Wiese angrenzend an die Gärten der Anwesen in der Hauptstraße ein neugeborenes Kind gefunden wurde. Sie Staatsanwaltschaft hat nun Klage beim Schwurgericht erhoben.
Die Staatsanwaltschaft hat gegen eine 31-jährige Anklage Mutter zum Landgericht Augsburg -Schwurgerichtskammer- wegen versuchten Totschlags, schwerer und gefährlicher Körperverletzung sowie Aussetzung erhoben.
Die Angeklagte ist dringend verdächtig, in den frühen Morgenstunden des 21.07.2019 auf einer Wiese am Ortsrand einer Gemeinde im Landkreis Dillingen einen Buben zur Welt gebracht und ihn dort letztendlich ohne Fütterung oder Pflegemaßnahmen unbekleidet liegen gelassen zu haben, in der Annahme, dass der Säugling ohne jegliche Nahrung den Witterungsbedingungen ungeschützt ausgesetzt und wegen der abgelegenen Örtlichkeit, zeitnah versterben werde.
Neugeborener erst über einen Tag später aufgefunden
Der Säugling wurde erst nach einer über 24-stündigen Liegezeit am 22.07.2019 zufällig von einem Anwohner entdeckt und in lebensbedrohlichem Zustand ins Universitätsklinikum Augsburg eingeliefert.
Trotz der sich entwickelnden schweren Sepsis, der eintretenden Kreislauf- und Ateminsuffizienz, einem akuten Nierenversagen und der erforderlichen Amputation dreier Zehen, konnte das Leben des Buben dort gerettet werden. Das Kind befindet sich mittlerweile in der Obhut einer Pflegefamilie.
Das Strafgesetzbuch sieht für Totschlag Freiheitsstrafe von fünf bis zu 15 Jahren vor. Wenn die Tat wie hier im Versuchsstadium bleibt, kann der Strafrahmen auf Freiheitsstrafe von zwei Jahren bis elf Jahre drei Monate gemildert werden.
Weiterhin beträgt der gesetzliche Strafrahmen für schwere Körperverletzung und Aussetzung Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren und für gefährliche Körperverletzung Freiheitsstrafe von sechs Monate bis zu zehn Jahren.
Verhandlungstermine festgelegt
Das Landgericht Augsburg hat Termine zur Hauptverhandlung bestimmt auf 19./ 23./ 25. und 30.03.2020, jeweils 09:00 Uhr, Sitzungssaal 101 (Schwurgerichtsaal) im Strafjustizzentrum Augsburg in der Göggingerstraße 101, 86199 Augsburg.
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