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Dillingen-Hausen: Verdächtiges Ansprechen und Verfolgung eines Kindes geklärt

Eine Meldung in den sozialen Medien über ein verdächtiges Ansprechen eines Jungen im Bereich Hausen und einer vermeintlichen Verfolgung des Kindes durch die Männer, sorgte für Aufregung und eine schnelle Verbreitung. Doch nun stellt die Polizei das eigentliche Geschehen klar und gibt einen Rat.
Bereits am 27.07.2021 wurde über verschieden soziale Medien die Mitteilung einer besorgten Dillingerin verbreitet, dass im Bereich Hausen zwei Männer einem kleinen Jungen verfolgt und diesen angesprochen hätten. Daraufhin teilte sich die vermeintliche Warnung in den Schulen und unter besorgten Eltern im Raum Dillingen. Erst am Folgetag wurde der Vorfall auch bei der Polizeiinspektion Dillingen angezeigt.

Sachverhalt war so nicht richtig dargestellt
Eine Befragung des fünfjährigen Jungen stellte den Vorgang jedoch gänzlich anders dar. Dieser war mit seinem Fahrrad vom Spielplatz am Michael-Kinzelmann-Weg im Ortsteil Hausen auf dem Heimweg. Dabei wurde er lediglich zwei Männern unverfänglich angesprochen, diese habe er aber nicht verstanden und fuhr weiter nach Hause. Den Vorfall erklärte er seiner Familie, woraufhin die besorgte Schwester eine Warnmeldung postete. Dieser verbreitete sich daraufhin völlig unkontrolliert.

Die Befragungen des Kindes durch Beamte der Polizeiinspektion Dillingen erbrachten keine Hinweise auf eine vorliegende Gefährdung oder eine Straftat. Die anfängliche Äußerung, dass zwei Männer mit einem Pkw das Kind verfolgt hätte, konnte schnell relativiert werden.

Die Polizei Dillingen rät
Bei verdächtigen Ansprechen von Kindern oder ähnlich gelagerten Vorfällen sollten Eltern und Vertrauenspersonen mit den Kindern ein offenes Gespräch suchen und nach dem genauen Verlauf fragen. Hierbei sollten dem Kind keine Vorhaltungen gemacht, sondern aufmerksam zugehört und die Angaben des Kindes notiert werden, damit Details wie z.B. eine Beschreibung oder ein Kennzeichen nicht verloren gehen. Im Anschluss sofort die Polizei verständigen, damit diese frühzeitig tätig werden kann. Jede Mitteilung wird ernst genommen und auch entsprechende Maßnahmen getroffen. Erst wenn sich die Hinweise auf eine tatsächliche Gefährdung oder Straftat verdichten, werden diese Informationen an die Öffentlichkeit weitergeleitet. Dies dient auch dem Schutz des Opfers. Eine Mitteilung über soziale Medien ist gut gemeint, kann aber schnell ausufern und zu weiteren Verunsicherungen führen.

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