Dillingen: „Movie Money“ – Falschgeld mit fatalen Folgen für 58-Jährigen
Beamte der Kriminalpolizei Dillingen können einem 58-Jährigen aus dem Landkreis Dillingen nun eine ganze Reihe von Straftaten nachweisen.
Ursprünglich ermittelten sie wegen Verdachts der Verbreitung von Falschgeld in Form von Movie Money (Filmgeld).
Nach einem Hinweis über mehrere aufgefundene Geldscheine in einem frei zugänglichen Gebäudeteil eines Mehrparteienhauses, die allesamt dieselbe Nummer aufwiesen, machten sich die Beamten auf die Suche des „Verlierers“ der Euro-Noten in verschiedener Stückelung, die sich schnell als sogenanntes Movie Money herausstellten. Im Rahmen der weiteren kriminalpolizeilichen Ermittlungen geriet schließlich ein 58-jähriger Tatverdächtiger in den Focus. Mitte Dezember 2021 folgte dann eine Wohnungsdurchsuchung, bei der nicht nur zehn weitere „Blüten“ zum Vorschein kamen, sondern u. a. auch noch zwei auf den 58-Jährigen ausgestellte gefälschte Impfpässe, davon einer in nicht mehr brauchbarem Zustand, fast 400 selbstklebende Impf-Etiketten von zwei verschiedenen Impf-Chargen, zwei gefälschte, selbst hergestellte Stempel (einer von einem Allgäuer Impfzentrum, einer von einem Augsburger Arzt). Weiter wurden zwei ebenfalls gefälschte Stempel des TÜV Süd, die offenbar zum Fälschen der TÜV-Abnahme im Fahrzeugschein gedacht waren und dazu noch über ein Dutzend TÜV-Prüfplaketten der Jahre 2023 bis 2027. Ein Elektroschocker (verbotener Gegenstand) ohne entsprechende vorgeschriebene Kennzeichnung kann als Zufallsfund bezeichnet werden.
Damit noch nicht genug, wurden bei der Sichtung seines Smartphones auch noch rund 40 Bilder mit augenscheinlich kinderpornografischem Inhalt gefunden. Die Auswertung der Bilder im Hinblick auf strafrechtliche Relevanz dauert noch an.
58-Jähriger ist geständig
Bei seiner Vernehmung zeigte sich der Mann geständig und räumte alle ihm zur Last gelegten Taten größtenteils ein. Sein Eingeständnis und u. a. auch die Tatsache, dass er über einen festen Wohnsitz verfügt, ist es letztlich geschuldet, dass er nicht dem Ermittlungsrichter vorgeführt wurde und er stattdessen nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen nach Hause gehen durfte. Der 58-Jährige muss sich nun wegen aller im Raum stehender Delikte (Urkundenfälschung in etlichen Fällen, Waffengesetz u.a.) verantworten.