Dillingen: Ohne Versicherung und Fahrerlaubnis mit E-Scooter unterwegs

Am 10.09.2019, gegen 08.50 Uhr, wurde in der Großen Allee ein 26-Jähriger auf einem E-Scooter kontrolliert, da dieser auf dem Gehweg mit einer höheren Geschwindigkeit unterwegs war.
Bei einer anschließenden Kontrolle stellte sich heraus, dass der Roller schneller als 20 km/h fuhr und für das Fahrzeug keine Versicherung besteht. Außerdem konnte der 26-Jährige keine Fahrerlaubnis vorweisen.
Seit dem 15.06.2019 tritt die Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen in Kraft. Sie regelt die Zulassung und Benutzung von sog. E-Scootern im Straßenverkehr. Hierbei ist darauf zu achten, dass für Fahrzeuge, die schneller als 6 km/h, aber nicht schneller als 20 km/h fahren besondere Vorschriften gelten, wenn man sie auf öffentlichen Straßen benutzen möchte. Die E-Scooter benötigen neben zwei unabhängigen Bremsen auch Front- und Schlusslicht, sowie Rückstrahler. Die Fahrzeuge benötigen eine Betriebserlaubnis und müssen schließlich auch bei der Versicherung angemeldet werden. Anschließend erhält man für seinen E-Scooter eine Versicherungsplakette in Form eines Aufklebers.