Landkreis Dillingen a. d. DonauRegionalnachrichten

Dillingen: Ohne Versicherungsschutz unterwegs

Am 02.03.2018 gegen 09.30 Uhr wurde im Dillinger Georg-Schmid-Ring ein 59-jähriger Mofafahrer einer polizeilichen Kontrolle unterzogen.
Es stellte sich heraus, dass an seinem Mofa der Versicherungsschutz abgelaufen war. Das Versicherungskennzeichen war nur bis zum 28.02.2018 gültig. Gegen den 59-Jährigen wurde Anzeige wegen eines Vergehens nach dem Pflichtversicherungsgesetzt erstattet.

Die Polizei erklärt:
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass seit dem 01.03.2018 an Mofas und Kleinkrafträdern mit einem Hubraum bis zu 50 Kubikzentimetern für die Teilnahme am Straßenverkehr blaue Versicherungskennzeichen vorgeschrieben sind. Diese Fahrzeuge unterliegen zwar keiner Zulassungs- und Steuerpflicht, um am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen, benötigen sie allerdings ein Versicherungskennzeichen zum Nachweis der Haftpflichtversicherung. Der Versicherungsschutz gilt generell nur für ein Jahr und wird nicht ohne weiteres verlängert. Der Zeitraum der Gültigkeit der Versicherung beginnt immer am 1. März und endet mit Ablauf zum 28.02. oder 29.02. des Folgejahres. Die unterschiedlichen Farben der Versicherungskennzeichen dienen der Erkennbarkeit. Für jedes Versicherungsjahr gibt es eine andere Farbe. Fahrten ohne Versicherungsschutz sind strafbar. Es drohen Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr oder Geldstrafen.

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