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Kreis Dillingen: Erleichterung der Corona-Maßnahmen

Aufgrund der erneuten Änderung der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung greifen im Landkreis Dillingen ab 15.10.2021 weitere Erleichterungen.
So ist die Pflicht zur Kontaktdatenerhebung ab 15.10.2021 nach den jüngsten Festlegungen der Bayerischen Staatsregierung künftig auf Schwerpunktbereiche mit hohem Risiko von Mehrfachansteckungen beschränkt. Im Einzelnen sind dies:

  • alle größeren Veranstaltungen jeder Art mit mehr als 1.000 Personen in Gebäuden, geschlossenen Räumlichkeiten, Stadien und anderweitig zutrittsbeschränkten Stätten
  • Clubs, Diskotheken, Bordelle und vergleichbare Freizeiteinrichtungen sowie gastronomische Angebote mit Tanzmusik
  • körpernahe Dienstleistungen
  • im Beherbergungswesen in Bezug auf Gemeinschaftsunterkünfte (z.B. Schlafsäle in Jugendherbergen oder Berghütten).

In allen anderen Bereichen entfällt hingegen die Kontaktdatenerhebung.

Ab 19.10.2021 werden die Regelungen für alle Bereiche, in denen 3G, 3G plus oder 2G gilt, dahingehend erweitert, dass neben den Kunden und Besuchern nunmehr auch die Betreiber, die Beschäftigten und Ehrenamtlichen mit Kundenkontakt die dort jeweils geltenden Impf-, Genesenen- oder Testvoraussetzungen erfüllen müssen. Dieser Personenkreis muss – soweit er Kundenkontakt hat – an mindestens zwei verschiedenen Tagen pro Woche einen entsprechenden Testnachweis vorlegen, der zwei Wochen aufzubewahren ist. Diese Regelung gilt ab dem vorstehend genannten Zeitpunkt entsprechend auch für Besucher von Patienten sowie Beschäftigte in den Krankenhäusern.

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