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Kreis Dillingen: Nachweis der kostenfreien Bürgertestung wird erleichtert

Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat bei der Umsetzung der neuen Testverordnung des Bundes für Erleichterungen für Bürgerinnen und Bürger sowie Einrichtungen gesorgt und beschlossen.
Dies bedeutet, dass ab sofort bis auf Weiteres für bestimmte Gruppen – darunter Besucherinnen und Besucher von Einrichtungen wie Krankenhäusern sowie Alten- und Pflegeheimen – eine Selbstauskunft zum Nachweis eines Anspruches auf Testung ausreicht.

Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat daher ein Formular für Teststellen, die Bürgertestungen durchführen, bereitgestellt. Darin werden die Vorgaben zum Nachweis der Anspruchsberechtigung konkretisiert.

Somit gilt bis auf Weiteres, dass für

  • Besucherinnen und Besucher vulnerabler Einrichtungen wie Alten- und Pflegeheimen sowie Krankenhäusern,
  • Menschen mit Behinderung, die Unterstützung über das persönliche Budget erhalten (§ 29 SGB IX) und deren Assistenzkräfte
  • sowie für pflegende Angehörige

eine unterschriebene Selbsterklärung ausreichend ist. Ein Nachweis der jeweiligen Einrichtung oder des Krankenhauses sind damit derzeit keine zwingende Voraussetzung, um eine kostenlose Bürgertestung als Besucher, Bewohner oder Patient zu erhalten.

Die übrigen zu Bürgertestungen berechtigten Personengruppen haben zusätzlich zum Identitätsnachweis die Testberechtigung durch entsprechende Dokumente zu belegen.

Das Selbstauskunfts-Formular für die Einrichtungen kann auf der Internetseite des Landkreises unter: https://www.landkreis-dillingen.de/testzentrum abgerufen werden. Sofern man das Selbstauskunfts-Formular nicht nutzen möchte, ist dort auch ein von der jeweiligen Einrichtung auszufüllendes Formular hinterlegt.

Das Selbstauskunftsformular kann auch in den einschlägigen Fällen Anwendung finden, in denen eine Zuzahlung von drei Euro fällig wird. Dies gilt für Personen, die

  • eine Veranstaltung im Innenraum besuchen werden,
  • zu einer Person Kontakt haben werden, die das 60. Lebensjahr vollendet hat oder aufgrund einer Vorerkrankung oder Behinderung ein hohes Risiko aufweist, schwer an COVID-19 zu erkranken, oder
  • die durch die Corona-Warn-App des Robert-Koch-Instituts eine Warnung mit der Statusanzeige erhöhtes Risiko erhalten haben.

Das Selbstauskunftsformular kann nicht als Sammeldokument für wiederholte Testungen verwendet werden, sondern muss für jeden Besuch erneut ausgefüllt werden.

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