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Kreis Dillingen: Strengere Kontaktbeschränkungen in der Woche ab 15. März

Ergänzender Hinweis zu Schulen

Ab 15. März 2021 gilt im Landkreis Dillingen wegen der gestiegenen 7-Tags-Inzidenz eine neue Regelung zur Kontaktbeschränkung.
Ab Montag, 15. März 2021, 00.00 Uhr, dürfen sich im Landkreis Dillingen nur noch Angehörige des eigenen Hausstands sowie Angehörige eines weiteren Hausstands treffen, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen nicht überschritten wird.

Grund dafür ist die gestiegene 7-Tages-Inzidenz, die aufgrund der Fallzahlen am 11., 12. und 13. März 2021 an drei aufeinander folgenden Tagen über dem Wert von 35 lag.

Entsprechend dem sog. Inzidenzschalter in der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ergibt sich damit in Bezug auf die Kontaktbeschränkung die Änderung der bisherigen Regelung, die seit dem 8. März 2021 gegolten hat.

Entsprechend der einschlägigen Regelung im Verordnungstext gilt ab dem 15.03.2021 (00.00 Uhr) nunmehr für das Landkreisgebiet, dass der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken nur mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich den Angehörigen eines weiteren Hausstands gestattet ist, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen nicht überschritten wird.

Die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren bleiben für die Gesamtzahl allerdings außer Betracht. Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten jeweils als ein Hausstand, auch wenn sie keinen gemeinsamen Wohnsitz haben.

Für die sonstigen Lebensbereiche ergeben sich zunächst keine Änderungen. Entsprechend der Öffnungsstrategie der Bayerischen Staatsregierung, die ihren Niederschlag in der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gefunden hat, sind weitere Einschränkungen erst dann vorgesehen, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 50 überschreitet. Um die dann drohenden Einschränkungen, insbesondere für den Einzelhandel, den Amateursport und die Schulen zu vermeiden, bittet Landrat Leo Schrell die Landkreisbevölkerung, die allgemeinen Hygieneregeln wie Abstand halten, Hygiene beachten, im Alltag Maske tragen und regelmäßig lüften, weiterhin durchgängig einzuhalten und die Vorgaben aus der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung weiterhin strikt zu beachten.

„Aus diese Weise“, betont Landrat Leo Schrell, „kann jeder Einzelne mithelfen, einem weiteren Anstieg der Fallzahlen effektiv entgegenzuwirken“. Denn gerade die britische Mutation B.1.1.7. mit ihrer deutlich erhöhten Ansteckungsfähigkeit verlange vermehrt Disziplin und pandemiegerechtes Verhalten.

Ergänzender Hinweis zu Schulen:
Entsprechend der 12. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung hat das Landratsamt Dillingen mit beigefügter Allgemeinverfügung vom 12. März 2021 den 7-Tage-Inzidenzwert Stand 12. März 2021 (43,5) festgestellt. Damit wurde die Inzidenzeinstufung für die kommende Kalenderwoche vorgenommen, die für die Schulen im Landkreisgebiet gilt.

Für die Schulen im Landkreis Dillingen gilt damit in der gesamten KW 11 § 18 Abs. 1 Satz 3 Ziffer 3 der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (siehe HIER).

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