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Kreis Dillingen: Wildschwein mit Aujeszkysche Krankheit erlegt – Warnung

Das Veterinäramt bittet Jäger und Hundehalter sowie Schweinehalter im Landkreis Dillingen wegen der Aujeszkyschen Krankheit um verstärkte Aufmerksamkeit.

In einem Wildschwein, erlegt in einem Jagdrevier im südwestlichen Teil des Landkreises Dillingen auf der Gemarkung Gundelfingen – angrenzend an den Landkreis Günzburg – konnten Antikörper gegen das Virus der Aujeszkyschen Krankheit (AK) nachgewiesen werden.

Deutschland ist derzeit frei von AK bei Hausschweinen, dies gilt allerdings nicht für Schwarzwild. In den vergangenen Jahren trat AK weder bei Haus- noch bei Wildschweinen im Landkreis Dillingen a.d.Donau auf. Allerdings wurden im Jahre 2018 bei Monitoringuntersuchungen von Wildschweinen in ganz Bayern in ca. 10 % der untersuchten Proben Antikörper vorgefunden.

Die AK ist eine virusbedingte, hochansteckende und weltweit verbreitete Erkrankung vieler Säugetierarten. Primaten und Pferdeartige gelten als resistent.

Die AK ist keine Zoonose, das heißt, sie ist für den Menschen vollkommen ungefährlich.

Das Hausschwein gilt als Hauptwirt, das Wildschwein kann sich ebenfalls infizieren. Der Krankheitsverlauf beim Schwarzwild ist oft unauffällig.

Für Wiederkäuer, Hunde und Katzen ist die Infektion immer tödlich. Es gibt keine Impfmöglichkeit. Hier zeigt sich als Krankheitsbild die sogenannten „Pseudowut“: Die Tiere weisen starken Juckreiz und zentralnervöse Symptome auf.

Diese Erkrankung wird durch ein schweinespezifisches Herpesvirus hervorgerufen. Das Virus kann – trotz Bildung von Antikörpern – lebenslang im Wildschwein verbleiben. Es breitet sich vor allem über das Nervensystem aus und gelangt so in Organe und Muskeln. Die Ansteckung erfolgt in der Regel über Aufnahme von rohem Fleisch oder Innereien infizierter Wildschweine aber auch durch den Kontakt mit dessen Ex- und Sekreten. Die Inkubationszeit der AK beträgt zwischen 3 und 9 Tagen.

Aus diesem Grund wird Jägern dringend empfohlen, rohes Schweinefleisch oder Fleisch und Innereien erlegter Wildschweine sowie Wildschweinreste nicht an ihre Hunde zu verfüttern.

Hundehalter sollten darauf achten, dass ihre Hunde nicht unbeaufsichtigt in Wälder und Dickungen gelangen und so Kontakt mit verendeten Wildschweinen haben können.

Eine Infektion von Hausschweinen kann zu schweren Krankheitsverläufen führen und bedroht daher ganze Bestände. Zudem wird die Feststellung der AK im Hausschweinebestand – im Gegensatz zum Fund beim Wildschwein – als Tierseuchenausbruch bewertet.

Daher ist durch die Halter von Hausschweinen strikt auf die Einhaltung der bekannten Biosicherheitsmaßnahmen zu achten, um den Kontakt von Wildschweinen mit Hausschweinen, Gerätschaften, Futter und Einstreu zu verhindern. Dies gilt in besonderem Maße für Auslauf- und Freilandhaltungen.

Weitere Informationen zur AK sind zu finden unter:
https://www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/virusinfektionen/aujeszkysche_krankheit/index.htm

Ein Informationsblatt für Jäger sowie weitere Informationen können abgerufen werden unter:
https://www.laves.niedersachsen.de/startseite/tiere/tiergesundheit/tierseuchen_tierkrankheiten/aujeszkysche-krankheit-bei-wildschweinen-auf-dem-vormarsch-103349.html

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