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Landkreis Dillingen: Regelungen zu Kontaktbeschränkung und Einzelhandel ab 08. März

Landratsamt Dillingen informiert über die im Landkreis ab dem 08. März 2021 geltenden Regelungen zur Kontaktbeschränkung und zu den Öffnungen im Einzelhandel

Entsprechend den Vorgaben aus der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die im Wortlaut HIER zu finden ist, gelten ab Montag, 08.03.2021, im Landkreis Dillingen a.d.Donau aufgrund einer seit stabilen Sieben-Tages-Inzidenz von unter 35 folgende Regelungen:

Kontaktbeschränkungen: Es sind nunmehr private Zusammenkünfte des eigenen Hausstandes mit zwei weiteren Hausständen möglich, jedoch beschränkt auf maximal 10 Personen. Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen.

Einzelhandel und Gewerbe: Neben Gartencentern und Baumärkten dürfen nun mehr auch Ladengeschäfte unter folgenden Voraussetzungen öffnen:

  1. Der Betreiber hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 m zwischen den Kunden eingehalten werden kann.
  2. Der Betreiber hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass die Zahl der gleichzeitig im Ladengeschäft anwesenden Kunden nicht höher ist als ein Kunde je 10 m² für die ersten 800 m² der Verkaufsfläche sowie zusätzlich ein Kunde je 20 m² für den 800 m² übersteigenden Teil der Verkaufsfläche.
  3. In den Verkaufsräumen, auf dem Verkaufsgelände, in den Eingangs- und Warteflächen vor den Verkaufsräumen und auf den zugehörigen Parkplätzen gilt für das Personal Maskenpflicht und für die Kunden und ihre Begleitpersonen FFP2-Maskenpflicht; soweit in Kassen- und Thekenbereichen von Ladengeschäften durch transparente oder sonst geeignete Schutzwände ein zuverlässiger Infektionsschutz gewährleistet ist, entfällt die Maskenpflicht für das Personal.
  4. Der Betreiber hat für den Kundenverkehr ein Schutz- und Hygienekonzept auszuarbeiten und auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen.

Kultur: Bibliotheken und Archive, Museen, Galerien und Gedenkstätten dürfen unter analogen Hygienevoraussetzungen öffnen, wie der Einzelhandel.

Sport: Kontaktfreier Sport in Gruppen von bis zu 10 Personen oder unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren ist erlaubt.

Landrat Leo Schrell begrüßt die von der Bayerischen Staatsregierung beschlossen Öffnungsschritte, von denen der Landkreis aufgrund seiner niedrigen Sieben-Tages-Inzidenz in vollem Umfang profitiert. Diese sehr niedrigen Fallzahlen seien, wie der Landrat betont, das Ergebnis eines über mehrere Monate hinweg sehr disziplinierten Verhaltens der Bürgerinnen und Bürger im Landkreis in Bezug auf die coronabedingten Einschränkungen. Diese Disziplin müsse gerade vor dem Hintergrund der ersten Öffnungsschritte und der damit zwangsläufig einhergehenden Zunahme der Kontakte weiter aufrechterhalten werden. „Um die im Laufe des März vorgesehenen weiteren Öffnungsperspektiven insbesondere für Schulen, Kindertageseinrichtungen, Gastronomie und den Freizeit- und Amateursport voll nutzen zu können, muss die Sieben-Tages-Inzidenz weiter niedrig bleiben“, betont Schrell und hofft auf ein weiterhin umsichtiges Verhalten der Bevölkerung.

Nachdem die 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung die Möglichkeit eröffnet, bei einem stabil niedrigen Infektionsgeschehen die in den Landkreisstädten immer noch gültige Maskenpflicht auf stark frequentierten Straßen und Plätzen im Einvernehmen mit der Regierung von Schwaben aufzuheben, will der Landrat diesen Schritt zeitnah mit der Regierung von Schwaben abschließend besprechen. Die Zustimmung der Behörde vorausgesetzt, wird das Landratsamt die Maskenpflicht in den genannten Bereichen umgehend aufheben.

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