Landkreis Dillingen a. d. DonauRegionalnachrichtenTOP-Nachrichten

Landkreis Dillingen: Unterkunft unter Quarantäne gestellt

Das Gesundheitsamt Dillingen hat eine Unterkunft im Landkreis Dillingen unter Quarantäne gestellt.
Am 29.01.21 wurde dem Gesundheitsamt Dillingen a.d.Donau der erste Verdachtsfall der britischen Mutationsvariante in Zusammenhang von Reiserückkehrern aus Moladawien gemeldet. Das Gesundheitsamt ermittelte seinerzeit umgehend gemeinsam mit dem Arbeitgeber der betroffenen Personen die weiteren engen Kontaktpersonen. Diese wurden ebenfalls einer Quarantäne unterstellt und teilweise aufgefordert, sich umgehend vom Arbeitsplatz zu entfernen und sich in häusliche Quarantäne zu begeben.

Unter diesen sofort ermittelten engen Kontaktpersonen waren bereits am 02.02.2021 mehrere Personen symptomatisch. Davon wurden vier Personen am 03.02.2021 positiv getestet. Eine dieser Personen wird seit dem 02.02.2021 stationär behandelt.

Am Mittwoch, 03.02.2021, führte das Gesundheitsamt bei allen Bewohnern einer Unterkunft in Dillingen a.d.Donau, die als Kontaktpersonen erfasst wurden, eine Reihentestung durch. Am Donnerstag, 04.02.2021, wurden aus dieser Testung 11 neue Fälle bestätigt und 21 Personen wurden als enge Kontaktpersonen eingestuft. Die Unterkunft stand bereits seit dem 02.02.2021 unter Verdachtsquarantäne. Ab sofort wird die Einhaltung der Quarantäne in der Unterkunft von einem Sicherheitsdienst überwacht.

Bestätigte Fälle benötigen in jedem Fall einen negativen Test zum Quarantäneende. Über die Entlassung aus der Quarantäne entscheidet das Gesundheitsamt. Insgesamt gehören zu diesem Infektionsherd (Stand 04.02.2021) 15 bestätigte Fälle und 28 Kontaktpersonen.

Im Zusammenhang mit dem Reiserückkehrer aus der Slowakei wurden bis heute drei Fälle bestätigt.

Seit Mitte Dezember wird aus dem Vereinigten Königreich über die zunehmende Verbreitung einer neuen Virusvariante (B.1.1.7) berichtet, für die es klinisch-diagnostische und epidemiologische Hinweise auf eine erhöhte Übertragbarkeit gibt. Aus dem Vereinigten Königreich gibt es erste Hinweise darauf, dass Infektionen mit der Variante B.1.1.7 zu schwereren Krankheitsverläufen führen können.

Auch die Ermittlungen des Gesundheitsamtes haben ergeben, dass die Infektion sich ungewöhnlich schnell ausgebreitet hat. Die jetzt veranlassten Maßnahmen sind daher deutlich stringenter als sonst üblich.

Die Ermittlungen von Kontaktpersonen werden ausgeweitet. Auch Kontaktpersonen mit geringer Kontaktzeit fallen unter die Anordnung, sich testen zu lassen. So soll die Infektionskette möglichst unterbrochen werden. Besondere weitere hygienische Vorkehrungen für die Bevölkerung sind nicht erforderlich.

Im Kontakt zu anderen Personen, auch im Freien, soll Maske getragen werden, im engen Kontakt ist generell eine FFP2-Maske empfehlenswert. Erste Laboruntersuchungen deuten bisher darauf hin, dass die Wirksamkeit der zugelassenen Impfstoffe durch die Variante B.1.1.7 kaum beeinträchtigt wird.

Ähnliche Artikel

Werbeblock erkannt

Sie können untere Nachrichten und Meldungen nur mit deaktiviertem Webeblocker lesen. Wir stellen unsere Meldungen für sie kostenfrei zur Verfügung, dann ist es nur fair, wenn wir mit Werbung uns versuchen, zu finanzieren.