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Landkreis Dillingen: Zunächst keine weiteren Öffnungsschritte

Keine weiteren Öffnungsschritte wird es im Landkreis Dillingen bis auf Weiteres geben.
Landrat Leo Schrell hatte seine Verwaltung aufgrund der zuletzt zumindest im Landkreis Dillingen stabilen 7-Tages-Inzidenz beauftragt, eine entsprechende Allgemeinverfügung als Grundlage weiterer Öffnungen vorzubereiten. So war beabsichtigt, auf der Grundlage der aktuellen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung die Außengastronomie und Kinos unter Einschränkungen wie dem Nachweis eines tagesaktuellen Schnell- und Selbsttests zu öffnen. Zudem sollte unter denselben Voraussetzungen kontaktfreier Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport unter freiem Himmel zugelassen werden.

Der Erlass einer entsprechenden Allgemeinverfügung wäre allerdings nur mit Billigung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege möglich gewesen.

Das Ministerium hat dem Landratsamt Dillingen zum bereits eingereichten Antrag am 18. März 2021 mitgeteilt, dass aufgrund des landesweiten besorgniserregenden Anstiegs der Infektionen bayernweit nicht mehr von einer stabilen Lage im Sinne von § 27 der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ausgegangen werden könne.

Deshalb sei zu erwarten, dass die 7-Tage-Inzidenz in Bayern in den nächsten Tagen den Wert 100 übersteigt. Bis auf Weiteres wird das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege deshalb ein Einvernehmen zu weiteren Öffnungsschritten nicht erteilen und zunächst die Beratungen der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und -chefs der Länder am 22.03.2021 abwarten.

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