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Lauingen: Motorradfahrer prallt auf B16 gegen PKW und verliert dabei sein Leben

Bei Lauingen, im Kreis Dillingen a.d.Donau, verlor ein Motorradfahrer am 29.08.2015 bei einem Verkehrsunfall sein Leben.
Gegen 21.25 Uhr fuhren eine 50-jährige Frau und ihr 8-jähriger Beifahrer mit ihrem Pkw auf der Bundesstraße 16 von Lauingen kommend in Richtung Gundelfingen. Ein 25-jähriger Motorradfahrer war in entgegengesetzter Richtung unterwegs. Aus bislang unbekannten Gründen musste der Motorradfahrer mehrere hundert Meter nach dem Kreisverkehr stark bremsen und stürzte dabei auf die Gegenfahrbahn. Dort wurde er vom zeitgleich dort fahrenden Pkw erfasst. Der Motorradfahrer geriet unter das Auto und verstarb noch an der Unfallstelle. Die 50 Jährige Autofahrerin und ihr Beifahrer blieben unverletzt.

Zur Klärung der Unfallursache wurde ein Gutachter beauftragt. Die Feuerwehr Lauingen kümmerte sich um die Ausleuchtung und Absicherung der Unfallstelle, die Straßenmeisterei Dillingen schilderte die Vollsperrung der Unfallstelle ab. Die Strecke war in diesem Bereich für etwa sechs Stunden beidseitig komplett gesperrt.Der Gesamtschaden beträgt 10.000 bis 15.000 Euro. Das Kriseninterventionsteam betreute die Angehörigen der Unfallbeteiligten und die betroffenen Pkw-Insassen.

LKW-Fahrer und mögliche weitere Zeugen gesucht
Beim Eintreffen der Polizeistreifen am Unfallort stand dort ein Lkw der Firma Zott. Der Lkw-Fahrer und weitere mögliche Zeugen werden gebeten sich bei der Polizei Dillingen unter Telefonnummer 09071/56-0 zu melden.

Ein am Unfall vorbeifahrender kam wegen Übelkeit von der Fahrbahn ab.
Ein am Unfall vorbeifahrender kam wegen Übelkeit von der Fahrbahn ab.

Vorbeifahrender PKW-Lenker fuhr wegen Überlkeit in Straßengraben
Ein zufällig an der Unfallstelle vorbeikommender 26-jähriger männlicher Pkw-Lenker der kein Blut sehen kann fuhr noch ein Stück bis zur Ostumgehung Lauingen weiter wo er dann mit seinem Pkw kurz nach dem Kreisverkehr – aufgrund Übelkeit – noch vor dem Tunnel in den Straßengraben abkam. Am Pkw entstand ein Sachschaden von etwa 2000 Euro, verletzt wurde dabei niemand. Dieser weitere Verkehrsunfall steht jedoch nicht im Zusammenhang mit dem tödlichen Verkehrsunfall.

 

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