Landkreis Dillingen a. d. DonauRegionalnachrichten

Lauingen: Wildunfall nicht gemeldet – Polizei muss Reh von Leid erlösen

Der Polizei Dillingen wurde am 11.09.2022, gegen 22.15 Uhr, ein angefahrenes Reh mitgeteilt, das auf der Kreisstraße DLG 24 bei Lauingen in Richtung Weisingen verletzt mitten auf der Fahrbahn lag.
Der Anrufer sicherte die Unfallstelle bis zum Eintreffen einer Streifenbesatzung ab. Das noch nicht verendete Tier musste von den Beamten mittels Schussabgabe von seinem Leiden erlöst werden. Es wurden polizeiliche Ermittlungen gegen Unbekannt wegen eines Verstoßes nach dem Bayerischen Jagdgesetz eingeleitet, weil der bisher unbekannte Fahrzeugführer die Kollision mit dem Wildtier beim Revierinhaber oder der Polizei nicht gemeldet hatte. Die Polizeiinspektion Dillingen bittet um Zeugenhinweise unter Telefon 09071/56-0.

In diesem Zusammenhang weist die Polizei Dillingen ausdrücklich darauf hin, dass Wildunfälle unverzüglich zu melden sind. Zuwiderhandlungen sind nach dem Bayerischen Jagdgesetz bußgeldbewehrt. Wird der Wildunfall nicht gemeldet und ist das Tier dadurch unnötigen Qualen ausgesetzt, greifen überdies die Strafvorschriften des Tierschutzgesetzes. Hier drohen Geldstrafen und sogar Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren. Bleibt das Wildtier nach der Kollision mit einem Fahrzeug verletzt oder tot auf der Straße liegen und kollidiert ein weiterer Verkehrsteilnehmer mit dem Tierkörper, weil der Wildunfall ungemeldet blieb, erfüllt sich generell der strafgesetzliche Tatbestand der „Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr“. Hier kann die Freiheitsstrafe sogar bis zu fünf Jahren ausfallen.

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