Sachschäden bei Wildunfällen im Kreis Dillingen
Am gestrigen Montag, dem 07.09.2020, war es im Kreis Dillingen zu insgesamt drei gemeldeten Wildunfällen gekommen, bei denen ein Gesamtschaden von rund 7.500 Euro entstand.
Gegen 05.30 Uhr erfasste ein Pkw-Fahrer auf der Staatsstraße 2030 auf Höhe Fristingen ein auf die Fahrbahn gesprungenes Reh und verletzte dieses tödlich. Am Pkw entstand ein Sachschaden von ca. 500 Euro.
Zuvor war es gegen 20.40 Uhr auf der Bundesstraße 16 zwischen Günzburg und Gundelfingen zu einem Zusammenstoß zwischen einem Pkw und einem Reh gekommen. Der Pkw war nicht mehr fahrbereit, das Reh lief von der Unfallstelle fort. Am Pkw entstand ein Sachschaden von etwa 2000 Euro.
Etwa um 22.10 Uhr war der Fahrer eines Pkw Seat mit einem kreuzenden Wildschwein auf der Bundesstraße 462 bei Obermedlingen zusammengestoßen. Das Tier verendete noch auf der Fahrbahn, am Pkw entstand ein erheblicher Schaden, so dass eine Weiterfahrt nicht mehr möglich war. Der Sachschaden wird hier von der Polizeiinspektion Dillingen auf etwa 5000 Euro beziffert.
2019 kam es im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Schwaben Nord zu 4242 Wildunfällen (2018: 3690 Wildunfälle). Die Polizei rät zur Thematik Wildunfälle:
- Unfallschwerpunkte:
Besonders kritisch sind die Abendstunden und die frühen Morgenstunden. Wildwechsel findet besonders oft in der Dämmerung statt. Jahreszeitlich sind der Mai sowie August bis Oktober Schwerpunkte. Bewaldete Gebiete aber auch Gelände mit dichtem Gebüsch erfordern besondere Aufmerksamkeit.
– - Geschwindigkeit:
Eine reduzierte Geschwindigkeit ermöglicht dem Autofahrer mehr Reaktionszeit, verringert den Bremsweg und minimiert die Unfallfolgen. Schneller als 80 km/h sollte man in der Dämmerung in bewaldeten Gebieten keinesfalls fahren.
– - Unfälle vermeiden:
Oft kann ein Zusammenprall mit einem Tier vermieden werden, wenn sie bei Entdeckung des Tieres Abblenden, Abbremsen und Hupen. Auf weitere Tiere/Nachzügler ist zu achten, falls bereits Tiere die Straße überquert haben.
– - Verhalten beim Unfall:
Unkontrollierte Ausweichmanöver sind zu vermeiden, da sie das Fahrzeug in den Gegenverkehr oder gegen einen Baum schleudern können. Hier empfiehlt es sich, auf der eigenen Fahrspur zu bleiben und bei größeren Tieren stark abzubremsen. Bei Kleinsttieren können die Unfallfolgen durch ein möglicherweise auffahrendes Fahrzeug deutlich verheerender sein, sodass hier von einer Gefahrenbremsung abgesehen werden soll.
Nach einem Wildunfall:
- Unfallstelle absichern, falls das Fahrzeug nicht mehr fahrtüchtig ist, sich noch Gegenstände oder das angefahrene Wild auf der Straße befinden
- Polizei umgehend verständigen. So kann der Unfall ausreichend dokumentiert und der zuständige Jagdpächter informiert werden.
- Verletzte Tiere sollten nicht selbst angefasst werden (Verletzungs- und Ansteckungsgefahr)