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Bayern: Von der „15-km-Regel“ betroffene Landkreise und kreisfreie Städte am 13.01.2021

Für Personen, die in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt mit einer 7-Tage-Inzidenz von mehr als 200 Fällen pro 100.000 Einwohnern wohnen, sind touristische Tagesausflüge über einen Umkreis von 15 Kilometern um die Wohnortgemeinde hinaus untersagt.
Dafür maßgeblich ist der Zahlenstand des Robert Koch-Instituts (RKI).

Bezugspunkt für den 15-Kilometer-Radius ist die Außengrenze der Wohnortgemeinde. Betroffene Kreisverwaltungsbehörden können die ’15-km-Regel‘ für touristische Tagesreisen außerkraftsetzen, wenn der Inzidenzwert seit mindestens sieben Tagen in Folge unterschritten worden ist.

Außerdem können die Kreisverwaltungsbehörden von Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 200 Fällen pro 100.000 Einwohnern anordnen, dass touristische Tagesreisen in den Landkreis oder die kreisfreie Stadt untersagt sind.

Die Einhaltung der neuen Schutzregeln ist Bayerns Innenminister Joachim Herrmann sehr wichtig. Daher wird es konsequente Polizeikontrollen geben.

Das Innenministerium informiert jeden Tag über jene Landkreise und kreisfreien Städte in Bayern, für die aufgrund einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 200 Fällen pro 100.000 Einwohnern die ’15-km-Regel‘ für touristische Tagesausflüge gilt, sowie über die Regionen, in denen touristische Tagesreisen untersagt wurden.

Betroffene Landkreise und kreisfreie Städte

Stand: 13.01.2020, 09,00 Uhr.

„15-km-Regel“ für touristische Tagesausflüge:

Landkreise:

  • Landkreis Bayreuth
  • Landkreis Berchtesgadener Land
  • Landkreis Cham
  • Landkreis Coburg
  • Landkreis Deggendorf
  • Landkreis Dingolfing-Landau
  • Landkreis Donau-Ries
  • Landkreis Ebersberg
  • Landkreis Freyung-Grafenau
  • Landkreis Haßberge
  • Landkreis Kronach
  • Landkreis Kulmbach
  • Landkreis Lichtenfels
  • Landkreis Miesbach
  • Landkreis Passau
  • Landkreis Regen
  • Landkreis Roth
  • Landkreis Rottal-Inn
  • Landkreis Tirschenreuth
  • Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen
  • Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge

Kreisfreie Städte:

  • Stadt Ansbach
  • Stadt Bayreuth
  • Stadt Coburg
  • Stadt Fürth
  • Stadt Hof
  • Stadt Landshut
  • Stadt Ingolstadt
  • Stadt Passau
  • Stadt Rosenheim
  • Stadt Weiden / Oberpfalz

Regionen, in denen touristische Tagesreisen untersagt wurden:

  • Landkreis Berchtesgadener Land
  • Landkreis Deggendorf
  • Landkreis Freyung-Grafenau
  • Landkreis Passau
  • Landkreis Regen

Hinweis: Bitte erkundigen Sie sich zusätzlich bei geplanten Tagesausflügen auf den Internetseiten der jeweiligen Landkreise oder kreisfreien Städte.

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