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Donauwörth: Versuchter Raubüberfall auf Jogger war frei erfunden

Am 24.01.2021, kam es zwischen 20.45 Uhr und 20.55 Uhr zu einem versuchten Raubüberfall auf einen Jogger. Nach Ermittlungen der Kripo Dillingen konnte ein Täter ermittelt werden.
Der 22-jährige Donauwörther joggte im Bereich Alter Donauhafen, als er von zwei männlichen Personen angegangen wurde. Diese waren von einer Parkbank aus auf den Jogger zugegangen und hatten die Herausgabe des Mobiltelefons gefordert. Im Laufe der Forderung kam es zu einer körperlichen Auseinandersetzung, bei welcher der 22-Jährige durch einen Täter mit einem Messer verletzt wurde. Die Täter flüchteten ohne Beute vom Tatort. Der Jogger wurde durch den Angriff nicht lebensgefährlich verletzt, musste aber im Krankenhaus Donauwörth behandelt werden.

Die Kriminalpolizei Dillingen nahm noch in der Tatnacht die Ermittlungen auf. Bereits ab Montag, 25.01.2021, wurde eine Ermittlungsgruppe „EV Hafen“ mit acht Beamten eingerichtet.

Aufgrund der vom Geschädigten gemachten Angaben wurden die Ermittlungen zunächst in Richtung versuchtem schwerem Raub geführt. Es wurden umfangreiche Ermittlungen eingeleitet, u. a. erfolgten mehrmals Absuchen teilweise auch mit Tauchern der Bereitschaftspolizei nach der Tatwaffe. Auch Sachverständige der Rechtsmedizin in München wurden vor Ort in die Ermittlungen eingezogen. Nachdem sich im Zuge der Ermittlungen jedoch massive Widersprüche und Ungereimtheiten ergaben, wurde der bislang Geschädigte am Vormittag des heutigen Freitag, den 29.01.2021, bei der Kripo Dillingen nochmals vernommen. Hierbei wurden ihm entsprechende Vorhaltungen gemacht und er als Beschuldigter wegen Vortäuschen einer Straftat belehrt. In seiner Vernehmung räumte der Beschuldigte letztlich gegenüber den vernehmenden Beamten des Kommissariats 2 ein, dass er sich die Verletzungen selbst beigebracht hatte und der von ihm als Raub angezeigte Sachverhalt frei erfunden war. Über sein Motiv kann derzeit nur gerätselt werden, die vorgetäuschte Tat könnte am ehesten mit dem derzeit wohl psychisch labilen Zustand des jungen Mannes in Einklang zu bringen sein. Der geständige 22-Jährige wurde nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen nach Hause entlassen und wird nun entsprechend angezeigt.

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