Landkreis Donau-RiesRegionalnachrichten

Nördlingen: Hinweise zu gebastelten Waffen gesucht

Kürzlich wurden bei der Nördlinger Polizei zwei auffällige, selbst gebastelte Waffen abgegeben. Die beiden Hieb-/Stichwaffen fanden städtische Angestellte in einem Rosenbeet am Hafenmarkt.
Es handelt sich hierbei um eine Art „Streitaxt“ und eine 22cm lange Messerklinge – beides jeweils an einen Stiel aus Kunststoff mit einem Lötdraht befestigt.

Bislang konnte die Polizei weder ermitteln, wem diese Gegenstände gehören, zu welchen Zwecken sie hergestellt bzw. ob sie in irgendeiner Art und Weise verwendet wurden.

Aus Sicht der Polizei können mit Hilfe dieser Gegenstände massivste Verletzungen herbeigeführt werden. Natürlich ist es auch denkbar, dass die beiden „Selbstbauten“ auch auf Diebes- und Einbruchstouren mitgeführt und verwendet werden.

Selbst wenn die beiden gefährlichen Werkzeuge von Kinderhand ohne eine bestimmte, böswillige Absicht gebastelt wurden, so stellt sich die Frage, wer vertraut seinen Kindern solch gefährliche Gegenstände an.

Einzig sicher ist, dass es sich bei dem feinen Bindedraht nicht um den gleichen Draht handelt, der kürzlich an der Reimlinger Mauer als gefährliche Stolperfalle installiert wurde.

Die beiden sichergestellten Gegenstände unterfallen nach der Art und Weise ihrer Zusammenstellung unter die Bestimmungen des Waffenrechts und werden als Hieb- bzw. Stoßwaffe eingestuft.

Hieb- und Stoßwaffen sind Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen, z.B. Dolch, Bajonett, Schlagstock.

Hieb- und Stoßwaffen sind ab 18 Jahre frei in Erwerb und Besitz. Es ist jedoch verboten, Hieb- und Stoßwaffen auf öffentlichen Veranstaltungen wie Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen o. ä. zu führen (§ 42 WaffG).

Verstöße stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit bis zu 10.000 Euro Bußgeld geahndet werden können.

Für die Polizei stellt sich folgende Frage:
Wer hat die beiden Waffen schon irgendwann gesehen, bzw. wer bringt die beiden Gegenstände mit irgendwelchen Personen in Verbindung.

Hinweise werden an die Polizeiinspektion Nördlingen unter der Rufnummer 09081/2956-0 erbeten.

Noerdlingen Hiebwaffe
Foto: Polizei

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