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6 Schulklassen im Kreis Günzburg aktuell in Quarantäne

Die neuen bayerischen Quarantäneregeln für Schulen werden seit dem 31.01.2022 auch im Landkreis Günzburg umgesetzt.
Tritt in einer Klasse ein Coronafall auf, ist dort angesichts des hohen Infektionsschutzniveaus in den Schulen laut dem Bayerischen Gesundheitsministerium keine Kontaktpersonenermittlung durch das Gesundheitsamt notwendig. Alle negativ getesteten Schülerinnen und Schüler der Klasse besuchen weiterhin den Unterricht – die ohnehin schon regelmäßige Testung wird dann noch weiter intensiviert.

Distanzunterricht für eine komplette Klasse soll es nur in Ausnahmefällen geben, wenn der Präsenzunterricht aufgrund einer Häufung von Infektionsfällen nicht mehr sinnvoll aufrechterhalten werden kann. Das bedeutet: Kann etwa die Hälfte der Schülerinnen und Schüler nicht am Unterricht teilnehmen, kann die Schulleitung die jeweilige Klasse in den Distanzunterricht schicken. Dies gilt dann für alle Schülerinnen und Schüler gleichermaßen – unabhängig von ihrem Impf- und Genesenenstatus.

Muss eine Klasse wegen eines großen Corona-Ausbruchs in den Distanzunterricht, informiert die Schule das Gesundheitsamt. Dieses kann dann ergänzend alle Schülerinnen und Schüler der jeweiligen Klasse als enge Kontaktpersonen einstufen. Für diese Schülerinnen und Schüler gilt dann eine Quarantänepflicht – sofern sie von dieser durch ihren Impf- oder Genesenenstatus nicht ausgenommen sind.

Wer in Quarantäne musste und keine Symptome zeigt, kann sich nach fünf Tagen freitesten: per Antigen-Schnell- oder PCR-Test.

Derzeit befinden sich im Landkreis Günzburg sechs Schulklassen in Quarantäne.

Die Schulen im Landkreis Günzburg sind bereits mit dem Inkrafttreten der neuen bayerischen Regelungen über das neue Vorgehen informiert worden und setzen die neuen Vorgaben seitdem um.

Wir berichteten bereits am 28.01.2022 über die neue Regelung und wann sie in Kraft tritt:
Kreis Günzburg: Neue Quarantäneregeln für Schulen gelten ab Montag

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