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Abkochgebot für Trinkwasser im Stadtgebiet Burgau und Ortsteil Oberknöringen

Das Trinkwasser im Bereich der Wasserversorgung Burgau könnte bakterielle Verunreinigungen aufweisen. Daher muss das Trinkwasser vor der Benutzung bis auf Widerruf abgekocht werden. Dies ist der Stand vom 06.04.2021.

Die Bürger sollen bis zur Aufhebung des Abkochgebotes unbedingt die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes befolgen:

  • Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
  • Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
  • Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
  • Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.

Dieses Abkochgebot gilt für den gesamten Bereich der Stadt Burgau mit Stadtteil Oberknöringen.
Die Stadtteile Unterknöringen, Kleinanhausen, Großanhausen und Limbach sind hiervon nicht betroffen.

Die Stadt Burgau informiert Sie, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist. Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Stadt Burgau unter 08222/4006-0.

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