B16/Ortsumfahrung Ichenhausen-Kötz: Haushaltsrechtliche Genehmigung des Bundes liegt vor
Ichenhausen / Kötz / München
Die Planungen zur Bundesstraße 16 gehen weiter voran. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat die haushaltsrechtliche Genehmigung erteilt. Dies teilt der heimische Landtagsabgeordnete Alfred Sauter mit.
Der vom Staatlichen Bauamt Krumbach erstellte Vorentwurf der rund 10 Kilometer langen und rund 98 Millionen Euro teuren Ortsumfahrung war dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr zur haushaltsrechtlichen Genehmigung vorgelegt worden. Durch einen sogenannten „Gesehenvermerk“ wurde diese jetzt erteilt.
„Es ist erfreulich, dass die haushaltsrechtliche Genehmigung vorliegt und die Planungen weiter vorangetrieben werden können. Die derzeitige Ortsdurchfahrt bringt erhebliche Lärm- und Abgasbelastungen für die Anwohner mit sich. Staus und Behinderungen sind an der Tagesordnung. Durch die weiträumige Umfahrung werden die Anwohner spürbar entlastet“, so Alfred Sauter. Gleichzeitig erhält der südliche Landkreis Günzburg eine leistungsfähige Anbindung an die A 8 mit kürzeren Reisezeiten und mehr Sicherheit für den überörtlichen Verkehr.
Das Staatliche Bauamt Krumbach kann nun mit der Erstellung der Planfeststellungsunterlagen beginnen und anschließend das Planfeststellungsverfahren beantragen. Dieses endet mit dem Planfeststellungsbeschluss durch die Regierung von Schwaben. Damit ist die Trasse dann festgeschrieben. Gegen den Planfeststellungsbeschluss kann geklagt werden.