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Betrugsmasche: Junge Frau will Babysitten und wird Opfer von Betrug

Ein Schaden von 2.500 Euro entstand einer jungen Frau, die über Internet eine Stelle als Babysitterin suchte. Sie wurde Opfer von Betrügern.
Die Krumbacher Polizei weist auf die bekannte Masche abermals hin.

Nach dem Inserat meldete sich bei der 20-Jährigen eine Person aus London und gab vor, mit der Familie nach Deutschland ziehen zu wollen. Die Frau soll dann als Babysitterin engagiert werden. Damit einher ging auch der erste Auftrag: Sie solle bereits Möbel und Spielsachen für den Sohn einkaufen. Aus diesem Grunde erhielt die Geschädigte einen Scheck in Höhe von 2.700 Euro zugesandt.

Kurz nach dessen Einlösung erhielt die junge Frau eine Nachricht, dass die Möbel nun doch nicht notwendig wären, stattdessen solle sie 2.500 Euro auf ein Konto in der Ukraine überweisen. Dieser Aufforderung kam die Geschädigte nach, was sich im Nachhinein als fataler Fehler herausstellen sollte. Der Scheck war nämlich, wie in solchen Fällen meist üblich, gefälscht und der zunächst gutgeschriebene Betrag verschwand wieder vom Konto. Die Überweisung in die Ukraine konnte jedoch nicht rückgängig gemacht werden.

Die Betrugsmasche mit gefälschten Schecks ist weit verbreitet. Die Varianten der Betrüger sind sehr vielfältig. In der Regel werden private Inserenten, die etwas zu verkaufen haben, von den Betrügern kontaktiert. Anschließend wird ein gefälschter und überhöhter Scheck zugesandt und um Überweisung des Differenzbetrages gebeten.

Es kann Wochen oder gar Monate dauern, bis sich schließlich herausstellt, dass der Scheck gefälscht und nicht gedeckt war. Er wird dann bei der Bank storniert – die Überweisung des angeblich zu viel gezahlten Geldbetrages kann aber nicht mehr rückgängig gemacht werden. Im Durchschnitt bedeutet das einen Schaden von 1000 bis 10.000 Euro.

Die Ermittlungsmöglichkeiten der Polizei sind sehr gering, weil die Täter aus dem Ausland und über das Internet vorgehen. Die beste Methode, nicht Opfer so eines Betruges zu werden, ist keine Bezahlung mit Schecks aus dem Ausland zu akzeptieren.

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