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BRK Günzburg: Rettungsdienstpersonal bildete sich fort – Leichenschau und Schussverletzungen

Kürzlich fand beim BRK Günzburg eine Fortbildungsveranstaltung statt, die an Rettungsdienst-Mitarbeiter, an Mitarbeiter des Kriseninterventionsdienstes und an Ärzte bzw. Notärzte gerichtet war.
Thema war: „Die ärztliche Leichenschau und Schussverletzungen“. In interessanten 90 Minuten zeigte und erzählte Dr.med. Frank J. Reuther aus Offingen, Facharzt für Rechtsmedizin, Psychiatrie und Psychotherapie, sowie Forensische Psychiatrie, was für den Rettungsdienst beim Auffinden einer toten Person zu beachten ist.

Der in Sachsen geborene und in Offingen wohnende Dr.med. Reuther hatte 1999 bei der Gerichtsmedizin in Ulm nach dem Studium in Leipzig und Erfurt seine Tätigkeit begonnen. Da ihn auch das Thema Psychiatrie sehr interessierte, wechselte er dann 2007 zum BKH Günzburg, wo er seinen Psychiater bzw. forensischen Psychiater machte, ehe er 2013 wieder nach Ulm zurück wechselte. Dr.med. Reuther ist beschäftigt beim Bundeswehrkrankenhaus Ulm, als Oberfeldarzt und stellvertretender Chef der Psychiatrie. Nachdem er in den vergangenen Jahren rund 1300 Leichen seziert hat – hierbei entstanden dann entsprechende fotodokumentarische Aufnahmen – macht der dies zwischenzeitlich nicht mehr, arbeitet aber nicht nur im BWK Ulm, sondern nebenher noch in seiner Gutachten-Praxis in Offingen.

Wer nicht bereits Aufgrund des Namens der Fortbildung darauf schließen konnte, dass das Thema an Fachpublikum gerichtet ist, der wäre spätestens beim Anblick der gezeigten Bilder auf dem Beamer überzeugt gewesen.

Warum wird eine Leichenschau durchgeführt?
Die Leichenschau wird unter menschlichen Aspekten durchgeführt, um den sicheren Tod festzustellen und um eine Beerdigung eines Scheintoten zu verhindern. Unter rechtlichen Gesichtspunkten findet eine Leichenschau statt, zur Erkennung von Tötungsdelikten, zur Klärung von zivil-, versorgungs-, und versicherungsrechtlichen Fragen, sowie die Ermittlung von Zweifelsfällen.

Wann ist eine Person Tod?
Zu den klinischen Zeichen des Todes gehören der Herz-Kreislauf-Stillstand, der Atemsillstand, Bewusstlosigkeit, Reflexlosigkeit, Blässe und Auskühlung. Diese gelten als unsichere Todeszeichen. Hingegen gehören z.B. Totenflecke, Totenstarre und mit dem Leben nicht vereinbare Verletzungen zu den sicheren Todeszeichen.

Gibt es verschiedene Todesarten?
Neben dem natürlichen Tod, z.B. wegen einer schweren Erkrankung im Finalstadium, gibt es auch die unnatürliche Todesart. In der Ulmer Gerichtsmedizin werden jährlich etwa 180 Leichen obduziert, von denen etwa 10 Personen eines nicht natürlichen Todes, z.B. bei Gewalteinwirkung durch Unfälle und Tötungsdelikte, durch Vergiftungen, Suizide, Behandlungsfehler usw. starben. Die meisten Tötungsdelikte, also nicht natürliche Todesfälle, sind bereits vor der Obduktion bekannt, nur wenige werden erst dann entdeckt, weiß Dr. med. Reuther zu berichten.

Ziel dieser Fortbildung
Wird der Rettungsdienst gerufen, kann dieser neben der Polizei, aufgrund von Erfahrungen im besten Fall schon erste Anzeichen eines natürlichen, oder unnatürlichen Todes erkennen und so verhindern, dass eventuelle Spuren unbewusst beseitigt, verwischt, oder anderweitig zerstört werden.

Eine interessante Fortbildung, bei der die rund 40 Teilnehmer einiges bekanntes, aber auch neues Erfahren konnten.

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