Gemeinden & LandratsämterLandkreis GünzburgRegionalnachrichten

Corona: Neue TestV ab 11. Oktober auch im Kreis Günzburg

Coronavirus-Testverordnung – TestV

Das Angebot bzgl. des kostenlosen Antigen-Schnelltests (sogenannter „Bürgertest“) und des bayernweiten, kostenlosen PCR-Tests (sogenannter „Jedermann-Test) läuft zum 11.10.2021 aus.

Das heißt, dass ab diesem Zeitpunkt die Kosten für diese Tests nicht mehr von der Kassenärztliche Vereinigung getragen werden können und die Tests ab diesem Zeitpunkt für die Bürger grundsätzlich kostenpflichtig werden. Die Höhe der Gebühr bzgl. der Tests bestimmt dabei jeder Testanbieter selbst.

Antigen-Schnelltests ab dem 11.10.2021

Die kostenpflichtigen Schnelltests können ab 11.10.2021 weiterhin bei den dafür berechtigten, beauftragten Testanbieter durchgeführt werden. Diese sind für den Landkreis Günzburg unter https://www.landkreis-guenzburg.de/covid-19/testmoeglichkeiten-im-landkreis-guenzburg („Wo kann ich mich testen lassen?“) aufgeführt. Diese kostenpflichtigen Tests sind dabei nicht über die kommunalen Testzentren (MVZ Günzburg und Krumbach) möglich. Hier können ab 11.10.2021 nur noch die Personen getestet werden, die nach der TestV noch weiterhin einen Anspruch auf eine kostenfreie Testung haben.

Folgende Personen haben (ausnahmsweise) weiterhin einen Anspruch auf eine kostenfreie Testung mittels Antigen-Schnelltest (durchführbar bei einem entsprechenden, privaten Anbieter (s.o.) oder den kommunalen Testzentren):

  1. Personen, die zum Zeitpunkt der Testung das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder in den letzten drei Monaten vor der Testung das zwölfte Lebensjahr vollendet haben. Als Nachweis ist hier ein Lichtbildausweis vorzulegen.
  2. Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation (z.B. Schwangerschaft im ersten Drittel der Schwangerschaft) zum Zeitpunkt der Testung nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden können oder in den letzten drei Monaten vor der Testung aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden konnten.

    B. können sich daher vormals Schwangere und Stillende bis zum 10.12.2021 kostenlos testen lassen, da hier erst am 10.09.2021 eine entsprechende Impfempfehlung von der STIKO herausgegeben wurde. Hier ist als Nachweis ein entsprechendes ärztliches Zeugnis vorzulegen, dass die Impfunfähigkeit der betroffenen Person bestätigt.  Auf diesem Zeugnis sind außerdem Name, Anschrift und Geburtsdatum und die ausstellende Stelle/Person vermerkt sein.  Der Mutterpass kann hier als ärztliches Zeugnis zum Nachweis einer Schwangerschaft ebenfalls verwendet werden.

  3. Bis zum 31. Dezember 2021 Personen, die zum Zeitpunkt der Testung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (nachweisbar durch einen Lichtbildausweis) oder zum Zeitpunkt der Testung Schwangere (nachweisbar durch einen Mutterpass). Außerdem können sich Studierende bis zum 31.12.2021 kostenfrei testen lassen, bei denen eine Schutzimpfung mit anderen als den vom Paul-Ehrlich-Institut im Internet unter der Adresse http://www.pei.de/impfstoffe/covid-19 genannten Impfstoffen erfolgt ist (nachweisbar durch einen Studentenausweis und dem Impfpass).
  4. Personen, die zum Zeitpunkt der Testung an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 teilnehmen oder in den letzten drei Monaten vor der Testung an solchen Studien teilgenommen haben. Dies muss durch eine entsprechenden Teilnahmenachweis belegt werden.
  5. Personen, die sich zum Zeitpunkt der Testung aufgrund einer nachgewiesenen Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in Absonderung befinden, wenn die Testung zur Beendigung der Absonderung erforderlich ist. Diese Testung erfolgt in Absprache mit dem zuständigen Gesundheitsamt.

Folgende Personen können sich ab dem 11.10.2021 NUR noch in den kommunalen Testzentren (MVZ Krumbach und Günzburg) – nicht bei den privat-beauftragten Testanbietern – mittels Antigen-Schnelltet kostenfrei testen lassen:

  1. Besucher einer Pflegeeinrichtung / Einrichtung für Menschen mit Behinderung, wenn die Einrichtung keine entsprechende Testmöglichkeit anbietet. Die dafür erforderliche Bescheinigung erhält der Betroffene von der Einrichtung.
  2. Schnelltest für leicht symptomatische Kinder zum Besuch der KiTa („Schnupfnasentest“)
  3. Studierende, soweit nicht in der Hochschule/Universität möglich. – Hier ist ein Studentenausweis bei der Testung vorzulegen.

Warnhinweis der Corona-Warn-App. Zur Testung ist hier das Smartphone mitzubringen, dass den entsprechenden Warn-Hinweis aufzeigt. Hier ist ausnahmsweise dann ein PCR-Test über die kommunalen Testzentren möglich.

PCR-Tests ab dem 11.10.2021

KOSTENLOSE PCR-Testungen sind ab dem 11.10.2021 nur noch in wenigen Ausnahmefällen über das MVZ Günzburg bzw. Krumbach möglich (z.B. bei Kontaktpersonen, Verdachtspersonen, etc.). Hier ist in der Regel bereits das Gesundheitsamt involviert und die Testbuchung erfolgt über die Behörde. KOSTENPFLICHTIGE PCR-Tests für z.B. private Zwecke (Urlaub, Diskothekenbesuch, etc.) sind über die kommunalen Testzentren (MVZ Günzburg und Krumbach) nicht möglich.

Jedoch gibt es die Möglichkeit, PCR-Tests über die Hausärzte – nach Rücksprache mit diesen – durchführen zu lassen.

Zusätzlich bieten einige private Testanbieter im Landkreis Günzburg in Kürze auch PCR-Tests für Selbstzahler an (CoviMedical in Burgau, voraussichtlich ab 08.10.2021 sowie die Firma Ecolog am LIDL in Günzburg und Kaufland in Krumbach).

Ähnliche Artikel

Werbeblock erkannt

Sie können untere Nachrichten und Meldungen nur mit deaktiviertem Webeblocker lesen. Wir stellen unsere Meldungen für sie kostenfrei zur Verfügung, dann ist es nur fair, wenn wir mit Werbung uns versuchen, zu finanzieren.