Die Polizei überwacht schwerpunktmäßig die „Gurt- und Kindersicherungspflicht“
Verstärkte Kontrollen von 13.09. bis 16.09.2022
Den Beginn des Schuljahres 2021/2022 nehmen die Polizeiinspektionen im Bereich des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West zum Anlass, verstärkt die Gurt- und Kindersicherungspflicht im Auto zu überwachen.
Ordnungsgemäß angelegte Gurt- und Sicherungssysteme retten Leben und tragen maßgeblich dazu bei, Verletzungen von Beteiligten bei Unfällen zu verhindern oder zu lindern. Wie Verkehrskontrollen immer wieder zeigen, halten sich aber nach wie vor nicht alle Fahrzeuginsassen an die Gurtpflicht. Dies kann im Falle eines Verkehrsunfalls schwerwiegende Folgen haben.
Vielen Kindern steht das neue Kindergarten- oder Schuljahr unmittelbar bevor. Damit einhergehend auch die tägliche Fahrt zur Schule oder zum Kindergarten. Die Beförderung von Kindern bis zu 12 Jahren oder 150 cm Körpergröße in Kraftfahrzeugen macht besondere Vorkehrungen zum Schutz erforderlich. Der Fahrzeugführer, zumeist ein Elternteil, ist hierbei für die ausreichende Sicherung der Kinder verantwortlich. Kinder können den Nutzen von Sicherheitsgurten nämlich selbst nicht ausreichend einschätzen. Erwachsene wirken zudem als Vorbilder, wenn es um die stete Benutzung des Sicherheitsgurtes geht.
So sichern Sie sich selbst richtig:
- Bereits vor Fahrtantritt den Sicherheitsgurt anlegen – auch bei Kurzstrecken.
- Sicherheitsgurt nach dem Anlegen straffziehen.
- Kopfstütze auf die richtige Höhe einstellen.
- Rückenlehne in möglichst aufrechte Position bringen, damit der Körper bei einem Aufprall nicht unter dem Gurt durchrutschen kann.
- Sitz so einstellen, dass bei durchgetretenem Pedal das Bein nicht ganz durchgestreckt ist. In Gefahrensituationen kann nur schnell und wirkungsvoll reagieren, wer kraftvoll auf die Bremse tritt und nicht zu weit vom Bremspedal entfernt sitzt.
- Der Handballen muss bei ausgestrecktem Arm den obersten Punkt des Lenkrads erreichen, ohne dass die Schultern den Kontakt zur Sitzlehne verlieren.
So sichern Sie Kinder richtig:
- Bei Kindern bis zu 12 Jahren oder bis 150 cm sind altersgerechte Sicherungssysteme (Kindersitze, Sitzerhöhungen) zu verwenden. Bei der Art und Beschaffenheit ist darauf zu achten, dass Größe und Gewicht des Kindes zum ausgewählten Sitzmodell passen. Wer sich einen gebrauchten Sitz anschafft oder ein älteres Modell besitzt, muss darauf achten, dass er amtlich geprüft und mit den gültigen EC-Nummern (03 oder 04) gekennzeichnet ist.
- Bei allen Modellen, insbesondere aber bei Babyschalen, sollte auf die vom Hersteller vorgeschriebene Gurtführung des Fahrzeuggurtes und den korrekten Einbau geachtet werden.
- Der Sicherheitsgurt darf nicht über die Halspartie des Kindes verlaufen.
Fahrer müssen mit verstärkten Kontrollen rechnen
Zu Beginn des Schuljahres rückt die Polizei das Thema Gurtanlegepflicht und Kindersicherungspflicht landesweit wieder einmal schwerpunktmäßig in den Fokus der Verkehrsüberwachung. Im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West werden daher parallel zur allgemeinen Schulwegüberwachung in der Zeit vom 13. bis einschließlich 16. September schwerpunktmäßige Gurt- und Kindersicherungskontrollen durchgeführt. Insbesondere im Bereich von Schulen und Kindergärten wird vermehrt die ordnungsgemäße Sicherung der Fahrzeuginsassen, insbesondere der Kinder, kontrolliert.
Kontrollen auch in anderen Regionen
Auch die Polizei in anderen Regionen hatte bereits im Vorfeld Kontrollen zum Schulanfang und den Tagen danach angekündigt.