Landkreis GünzburgRegionalnachrichten

Fahrbahnerneuerung der Staatsstraße zwischen Ichenhausen und Ettenbeuren

Strecke für rund 6 Wochen gesperrt

Aufgrund des erhaltungswürdigen Fahrbahnzustandes der Staatsstraße Stsaatsstraße 2023 zwischen Ichenhausen und Ettenbeuren wird diese nun saniert.
Ab Montag, den 20.09.2021 wird das erste Teilstück östlich von Ichenhausen auf insgesamt 1,3 km erneuert. Dabei werden die Asphaltschichten der Staatsstraße ab der Kreuzung Ettenbeurer Straße / Friedenstraße komplett ausgetauscht. Die Staatsstraße muss dazu für voraussichtlich 6 Wochen voll gesperrt und über Hochwang und Wettenhausen umgeleitet werden. Die Kreuzung Ettenbeurer Straße / Friedenstraße in Ichenhausen bleibt befahrbar.

Im Asphaltoberbau der viel befahrenen Straße haben sich erhebliche Schäden entwickelt, sodass die Substanz und der Zustand der Staatsstraße sukzessive abnehmen. Die Analyse von Asphaltbohrkernen auf besagter Strecke hat ergeben, dass der Oberbau für eine reine Deckschichterneuerung zu stark geschädigt ist. Daher wird nun auf dem gesamtem ersten Teilabschnitt der Asphaltoberbau ausgetauscht. Das zweite Teilstück bis Ettenbeuren wird vorrausichtlich im nächsten Jahr saniert. Um hier eine standsichere Fahrbahn zu gewährleisten und die vorhandenen Schäden dauerhaft zu beseitigen muss im zweiten Teilstück verstärkt in den Baugrund eingegriffen werden. Dies ist im engen zeitlichen Rahmen der Bauabwicklung dieses Jahr nicht mehr möglich. Durch die Aufteilung der Baumaßnahme in zwei Teilabschnitte kann eine Sperrung der Strecke ohne Baubetrieb über den Winter vermieden werden.

Die Baumaßnahme ist auf den Bauablauf der innerstädtischen Sanierung der Ettenbeurer Straße in Ichenhausen abgestimmt. In die Planung der Maßnahme sowie der Umleitungen wurden die Stadt Ichenhausen, die Gemeinde Kammeltal und auch die Busunternehmen eingebunden.

Im Norden erfolgt die offizielle Umleitung über die Kreisstraße GZ 17 Hochwang – Wettenhausen, von Süden kommend über die Kreisstraße GZ 1 Ellzee – Ried.

Wir bitten um Verständnis für auftretende Behinderungen sowie um Beachtung der Verkehrsführung und den damit verbundenen Verkehrssicherungsmaßnahmen.

 

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