Landkreis Günzburg

Freizeit an Gewässern trotz Corona-Pandemie

Das Wetter lockt wohl bald wieder zu Freizeitaktivitäten an die zahlreichen Gewässer im Landkreis Günzburg. Wie steht es aber aktuell mit den Einschränkungen durch die Corona-Pandemie?

In Abstimmung mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration teilt das Landratsamt Günzburg mit, was aktuell zu beachten ist:
Der Schutzzweck der bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist die Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus. Der eigene Hausstand darf nur bei Vorliegen eines triftigen Grundes verlassen werden (z.B. Arztbesuch, Einkaufen, Berufsausübung etc.). Sport und Bewegung an der frischen Luft stellen einen triftigen Grund dar. Allerdings darf dies ausschließlich alleine oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes oder mit einer weiteren haushaltsfremden Person und ohne jede sonstige Gruppenbildung erfolgen.

Die Sportausübung ist nun also auch mit einer weiteren Person außerhalb des eigenen Hausstandes möglich. Dann aber nur mit dieser. Gleichzeitig ist das nicht erlaubt, also z.B. nicht ich selbst, meine Ehefrau und ein Segelfreund gemeinsam auf einem Boot.

Beispiele: Bootfahren mit Segel- oder Ruderbooten, Stand-up-Paddeln, Windsurfen u.ä.

  • Der Betrieb und die Nutzung von Spielplätzen (z. B. am Silbersee) sind untersagt. Dies gilt auch, wenn der Spielplatz oder die Sporteinrichtung nicht abgesperrt ist.
  • Ausgeschlossen ist der Betrieb von maschinengetriebenen Sportbooten; er fällt nicht unter „sportliche Betätigung“ und ist im Landkreis Günzburg ohnehin aus ökologischen Gründen unzulässig.
  • Vereinsgelände, Trockenliegeplätze, etc. sind keine Einrichtungen, die den notwendigen Verrichtungen des täglichen Lebens dienen. Sie dienen der Freizeitgestaltung, ein Betrieb ist damit ausgeschlossen
    Ein Einwassern von Wassersportfahrzeugen/-geräten von Privatleuten ist lediglich in öffentlich zugängigen Bereichen zulässig.
  • Arbeiten von Bootseignern an ihren Wasserfahrzeugen (z.B. Herrichten zur Vorbereitung der Einwasserung, Streichen, Schleifen etc.) stellen keinen triftigen Grund zum Verlassen des eigenen Hausstands dar und sind derzeit nicht zulässig

Das Landratsamt Günzburg appelliert:

  • Bei der Ausübung des Wassersports kommt es immer wieder zu Rettungseinsätzen, bei denen die Wasserwacht, die DLRG, die Rettungsdienste, die Feuerwehr und Polizei eingebunden werden. Deren Einsatz wird insbesondere in der aktuellen Situation anderweitig gebraucht. Also: Absolute Zurückhaltung beim Wassersport ist geboten.
  • Hunde können Krankheitserreger übertragen. Viele Badegäste fühlen sich durch Hunde belästigt oder gefährdet. Ein „Hunde-Badeverbot“ gilt an in der Broschüre „Regeln zur Freizeit an Gewässern“ des Landratsamts genannten Seen vom 1. Mai bis 30. September. An den anderen Seen darf der Hund ins Wasser. Die Broschüre ist auf der Homepage des Landkreises zu finden.
  • Schilf- und Röhrichtbestände sind für den Naturhaushalt sehr wertvoll. Das Betreten bzw. Befahren solcher Flächen ist daher verboten.
  • Bootsfahrer und Surfer müssen auf andere, insbesondere Badegäste, besondere Rücksicht nehmen.
  • Abfälle nehmen Sie bitte wieder mit nach Hause! Bitte, lassen Sie nie Glasflaschen oder Scherben zurück! Badegäste könnten sich verletzen. Lebensmittelabfälle ziehen Tiere an, die Krankheitserreger übertragen.
  • Autos dürfen nur auf ausgewiesenen Flächen abgestellt werden. Kommen Sie doch auch mal mit dem Fahrrad!
  • Rettungswege unbedingt freihalten – das kann auch Ihr Leben retten!
  • Laute Musik stört Nachbarn und Tiere. Deshalb: Radio leise stellen bzw. zu Hause lassen!
  • Füttern Sie keine Schwäne, Gänse und Enten, denn deren Kot verunreinigt das Wasser und die Badestrände.
  • Eltern: Verlieren Sie die Kinder nicht aus den Augen; ein See ist gefährlicher als ein überwachtes Schwimmbad.
  • Nehmen Sie Rücksicht auf andere Badende, besonders auf Kinder!

Zusätzlich sind die örtlichen Regelungen zum Gemeingebrauch zu beachten. Diese und viele weitere Informationen können der Broschüre des Landratsamtes „Regeln zur Freizeit an Gewässern“ entnommen werden (Download unter www.landkreis-guenzburg.de, Auswahl: „Amt / Bürgerservice / Natur und Umwelt / Wasserrecht / Freizeit an Gewässern“

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